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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 482/2010 vom 09.11.2010
Pressemitteilung: NRW-Spitzenverbände für Gesetz zum Gemeindewirtschaftsrecht
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen und der Verband kommunaler Unternehmen begrüßen den Gesetzentwurf zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts als richtigen und notwendigen Schritt, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen und ihrer Unternehmen deutlich zu stärken. Damit werde es für kommunale Energieversorgungsunternehmen möglich, ihre Leistungen bundesweit anzubieten sowie sich an gemeinsamen Investitionen zu beteiligen, beispielsweise an Windenergieparks. „Die kommunalen Unternehmen werden wettbewerbsfähiger, wenn dieser Gesetzentwurf vom Landtag verabschiedet wird. Dadurch werden die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gestärkt, weil ihre Unternehmen elementare Dienstleistungen - etwa in der Energieversorgung, aber auch im Verkehrs- und Gesundheitssektor - für die Bürgerinnen und Bürger erbringen“, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW,
Dr. Martin Klein und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, sowie der Geschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen NRW, Markus Moraing, anlässlich der heutigen Landtagsanhörung.
Mit dem Gesetzentwurf sollen außerdem Beschränkungen der Kommunalwirtschaft rückgängig gemacht werden. Dadurch wurden in der Vergangenheit insbesondere die kommunalen Energieversorgungsunternehmen stark benachteiligt und der Wettbewerb zugunsten der großen privaten Energieversorger eingeschränkt.
Mit dem neuen § 107 a soll in der Gemeindeordnung das Örtlichkeitsprinzip abgeschafft werden, hoben die kommunalen Spitzenverbände und der VKU hervor. „Nur so können die Stadtwerke und kommunalen Unternehmen in einen fairen Wettbewerb mit anderen Strom- und Gasanbietern treten. Das schafft Spielräume, damit kommunale Unternehmen noch stärker als bisher in eine klimafreundliche Energieversorgung investieren können“, machten Articus, Klein, Schneider und Moraing deutlich.
Die Spitzenverbände sind zuversichtlich, dass diese Reform insgesamt im Landtag eine breite Mehrheit findet, da sich bereits gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode auch das damals CDU-geführte Wirtschaftsministerium für eine ähnliche Reform eingesetzt hatte. Gleichzeitig forderten sie die Kammerverbände der Wirtschaft auf, sich der Reform nicht zu verschließen. Kommunale Unternehmen seien nicht Konkurrenten, sondern Partner des Mittelstandes, die in NRW pro Jahr 1,4 Milliarden Euro investieren und dadurch allein in Handwerksbetrieben jährlich gut 15.000 Beschäftigte mit Aufträgen auslasten.
Az.: IV