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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 184/1998 vom 05.04.1998
Pressemitteilung: Nur einheitliche Müllgebühr sichert die Biotonne
Der Biotonne droht das "Aus", wenn das Landesabfallgesetz nicht kurzfristig so geändert wird, so daß eine Teilfinanzierung der Biotonne über die Gebühren für die Restmülltonne zulässig wäre. Dies machte Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, anläßlich der heutigen Sitzung des NWStGB-Umweltausschusses in Düsseldorf deutlich. Anlaß sind vier Grundsatzurteile des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 17.03. 1998 (AZ: 9 A 1430, 1550, 3871 und 4601/96).
"Ohne eine rasche Änderung des Landesabfallgesetzes ist eine dauerhafte Aufrechterhaltung der kommunalen Bioabfallerfassung und -verwertung nicht mehr möglich", sagte Heinrichs. Wenn das Oberverwaltungsgericht in Münster der Rechtsauffassung sei, daß derjenige nicht mit den Kosten der Biotonne über die Einheitsgebühr belastet werden dürfe, der keine Biotonne benutz, werde dies zwangsläufig dazu führen, daß immer weniger Bürger die Biotonne in den Städten und Gemeinden benutzen.
Dadurch sei ein weiterer Anstieg der Gebühren für die Biotonne unvermeidbar, weil die Kosten der Bioabfallerfassung und -verwertung auf immer weniger Schultern verteilt werden müssen. Dies könne den verbleibenden Benutzern der Biotonne auf Dauer nicht mehr zugemutet werden. Die Entwicklung werde zusätzlich durch die geplante Bioabfall-Verordnung des Bundes erheblich verschärft, erklärte Heinrichs. Der am 6.11.1997 von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf einer Bioabfall-Verordnung sei ein Paradebeispiel dafür, daß nicht die Kommunen, sondern der Bund die Gebührenschraube ständig weiter nach oben drehe. Noch hat der Bundesrat dem Entwurf bislang nicht zugestimmt. Würde die Bioabfall-Verordnung aber in der bekannten Fassung verabschiedet, wird der Absatz von Komposten aus Bioabfällen erheblich behindert, anstatt marktgerecht gefördert.
Az.: G2