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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 203/2001 vom 05.04.2001
Pressemitteilung: Öffentlicher Auftrag der Sparkassen unverzichtbar
,,Ohne die Sparkassen ist ein umfassendes Angebot an Finanzdienstleistungen insbesondere im ländlichen Raum nicht denkbar. Mit ihrer nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Geschäftspolitik verstoßen die Sparkassen nicht gegen Wettbewerbsgrundsätze, sondern sorgen im Gegenteil erst im Interesse der Bürger für mehr Wettbewerb im Spar- und Kreditgeschäft." Dies unterstrich heute der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Albert Leifert, bei der Sitzung des Präsidiums in Moers.
In Nordrhein-Westfalen verfügen die Sparkassen über mehr als 3.000 Geschäftsstellen. Mit mehr als 75.000 Beschäftigten und über 5.000 Auszubildenden sind sie ein wichtiger Faktor für den Arbeitsmarkt. Außerdem gehören die Sparkassen zu den größten Steuerzahlern im Kreditgewerbe.
Mit Entschiedenheit wandte sich der Präsident des Städte- und Gemeindebundes gegen ,,englische Verhältnisse" im Bereich der Finanzdienstleistungen. So haben etwa drei Millionen Bürgerlnnen sowie weite Teile des gewerblichen Mittelstandes in Großbritannien keinen oder unzureichenden Zugang zu Krediten. Rund drei Millionen Briten verfügen nicht über ein eigenes Konto. Benachteiligt sind weniger gut betuchte Mitbürger sowie kleine und innovative Unternehmen - Folge des Systems reiner Privatbanken. ,,Eine solche Entwicklung muss hierzulande mit allem Nachdruck verhindert werden", betonte Leifert.
Unmissverständlich wandte sich der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW gegen eine Privatisierung der Sparkassen. Die Erfüllung des öffentlichen Auftrages der Sparkassen sei untrennbar mit ihrem öffentlichen Status verbunden. Daher würden auch sämtliche Pläne abgelehnt, die auf eine Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung hinauslaufen, wie es die Europäische Bankenvereinigung fordert. Deren Beschwerde habe den Zweck, den öffentlichen Kreditinstituten - neben Genossenschaftsbanken und privaten Banken dritter Pfeiler der deutschen Bankenwirtschaft - die Grundlage zu entziehen. Dies müsse im Interesse der Menschen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden verhindert werden.
Die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union "verkennen die gewachsenen Strukturen des deutschen Sparkassenwesens und ihre Bedeutung für die Versorgung des ländlichen Raums", sagte Leifert. Die derzeitigen Bestimmungen der EU dürften daher nicht das ,,Maß aller Dinge" sein. Leistungen der Daseinsvorsorge müsse derselbe Stellenwert eingeräumt werden. So sei seit Inkrafttreten der Beihilferegeln des EG-Vertrages im Jahre 1958 die Haftungsprinzipien der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung allgemein bekannt gewesen - auch der Europäischen Kommission sowie den deutschen und europäischen privaten Geschäftsbanken. Rund 40 Jahre lang hat niemand an dem Strukturprinzip von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung - als mögliche Beihilfe im Sinne von Art. 87 EG Anstoß genommen.
Die Gewährträgerhaftung ist seit 1931 rechtlich geregelt. Damals wurden die Sparkassen aus den Kommunalhaushalten ausgegliedert und in selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt. Davon geht auch das nordrhein-westfälische Sparkassengesetz aus.
Konsequenz des öffentlichen Charakters und der kommunalen Bindung der Geschäftstätigkeit von Sparkassen ist das Regionalprinzip. Daran müsse auch angesichts neuer technischer Entwicklungen (Internetbanking) festgehalten werden, betonte Leifert. Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert daher den Deutschen Sparkassen- und Giroverband auf, rasch verbindliche Regeln für die Nutzung moderner Techniken festzulegen, damit auch in Zukunft die Kundenbeziehung zur örtlichen Sparkasse erhalten bleibt.
Die geplanten Veränderungen bei der WestLB werden nach Einschätzung Leiferts nicht ohne Auswirkungen auf die Kommunen bleiben. Die Aufspaltung in eine öffentlich-rechtliche Muttergesellschaft und eine für das operative Geschäft zuständige Tochtergesellschaft werde erheblichen Eigenkapitalbedarf auslösen. Dieser könne weder von den Städten und Gemeinden noch von den Sparkassen allein gedeckt werden. Daher müsse es eine Übergangsphase geben, an deren Ende die WestLB im Zuge einer Teilprivatisierung ihren Kapitalbedarf über einen Börsengang decke.
Unabhängig von der Neustrukturierung der WestLB - so Leifert - müsse diese auch in Zukunft den Sparkassen als Verbundpartner zur Verfügung stehen. Nur so werde es in Zukunft möglich sein, die gesamte Palette von Finanzdienstleistungen für die private und gewerbliche Kundschaft bereitzuhalten.
Freilich müsse das Verhältnis von Sparkasse und Gewährträger weiter entwickelt werden. Die kommunale Bindung der Sparkassen bilde dabei die ,,notwendige Grundlage für ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zwischen Gewährträger und Sparkasse", ergänzte Leifert. Der aktive Dialog zwischen der Kommunen und ihrer Sparkasse müsse intensiviert werden, damit die Möglichkeiten einer Sparkasse noch umfassender im kommunalen Sinne genutzt und das Vertrauen in das Markenzeichen ,,Sparkasse" bei allen Bevölkerungsschichten weiter gestärkt werde.
Az.: G/2