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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 265/2016 vom 19.04.2016
Pressemitteilung: Rasch Nachtragshaushalt zu Flüchtlingskosten
Städte und Gemeinden brauchen dringend eine Erstattung der tatsächlichen Kosten, die durch die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden sind. Dazu muss das Land rasch einen Nachtragshaushalt aufstellen und das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) entsprechend novellieren. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: "Sonst droht vielen Kommunen trotz massiver Sparanstrengungen das Abrutschen in ein Haushaltsdefizit".
Für die Kostenerstattung müsse unverzüglich die Anzahl der Flüchtlinge zugrunde gelegt werden, wie sie für den 01.01.2016 bereits schlüssig dokumentiert ist. "Städte und Gemeinden können wegen der angespannten Haushaltssituation die fehlenden Mittel nicht länger kreditieren", betonte Schneider. Mittlerweile sei unstreitig, dass das Volumen der FlüAG-Erstattung um rd. 200 Mio. Euro aufgestockt werden müsse, um das Ergebnis der so genannten ersten Revision zum Stichtag 01.01.2016 umzusetzen. "Es ist den Kommunen nicht zuzumuten, mit der Erstattung bis zum 01.12.2016 zu warten", so Schneider.
Darüber hinaus sei das Land aufgefordert, zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um solchen Kommunen, die nicht auf einen Erstattungsbetrag von 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr kommen, ergänzende finanzielle Hilfe zu gewähren. Dies sei vor allem bei Städten und Gemeinden der Fall, die selbst keine anrechenbare Landesaufnahmeeinrichtung auf der Gemarkung haben und ihre Zuweisungsquote - im Gegensatz zu anderen Kommunen - nahezu vollständig erfüllt oder sogar übererfüllt haben. Andernfalls liefen die Haushalte vieler Kommunen, die derzeit allesamt von 10.000 Euro Erstattung pro Flüchtling ausgehen, im laufenden Jahr ins Minus, warnte Schneider.
Az.: 41.0