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StGB NRW-Mitteilung 111/2009 vom 18.02.2009
Pressemitteilung: Rasch neuen Termin für NRW-Kommunalwahl finden
Nachdem der NRW-Verfassungsgerichtshof die Zusammenlegung von NRW-Kommunalwahl und Europawahl am 07.06.2009 für verfassungswidrig erklärt hat, müssen NRW-Landesregierung und NRW-Landtag umgehend einen Ersatztermin festlegen. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf gefordert: „Die politisch Aktiven in unseren Städten und Gemeinden brauchen Klarheit, wann sie sich dem Votum der Wählerinnen und Wähler stellen müssen“.
Mit der Festlegung, dass zwischen Kommunalwahl und konstituierender Sitzung der neuen Räte maximal drei Monate liegen dürften, habe der Verfassungsgerichtshof eine wichtige Klarstellung getroffen. „Dies kann uns Richtschnur sein für künftige Planungen“, machte Schneider deutlich. Gleichwohl sei der Städte- und Gemeindebund NRW weiterhin davon überzeugt, dass eine Zusammenlegung der NRW-Kommunalwahl mit der Europawahl dauerhaft von Nutzen sei und die demokratische Kultur stärke. Dies sei – auch nach der heutigen Entscheidung – ab 2014 möglich.
Zur Festlegung des Termins der NRW-Kommunalwahl 2009 sagte Schneider, es gelte das Kostenargument gegen die Eigenständigkeit der Wahl abzuwägen. Zum einen verursachten getrennte Wahltermine - so eine Umfrage unter einigen StGB NRW-Mitgliedskommunen - um 30 Prozent höhere Kosten. Andererseits könnte die politische Bedeutung der Kommunalwahl bei Zusammenlegung mit der auf den 27. September fixierten Bundestagswahl in den Hintergrund gedrängt werden.
Az.: I