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StGB NRW-Mitteilung 149/2017 vom 10.02.2017
Pressemitteilung: Rasche Rückführung im Sinne der Kommunen
Die gestern zwischen Bundesregierung und Bundesländern vereinbarten Maßnahmen zur Beschleunigung der Ausreise von Flüchtlingen, deren Asylantrag nicht anerkannt wurde, sind notwendig und überfällig. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich: "Städte und Gemeinden brauchen dringend Entlastung, um sich um die Flüchtlinge kümmern zu können, die tatsächlich schutzbedürftig sind." Alles andere gefährde die Integration der schutzbedürftigen Flüchtlinge und die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung.
Wenn ein/e Asylsuchende/r rechtskräftig abgelehnt wurde, sei es geboten, diese Person stärker zu überwachen, damit sie sich nicht der Rückführung entzieht. Diesem Ziel dienten die geplante Erweiterung der Abschiebehaft, die erleichterte Überwachung und die Beschränkung der Freizügigkeit. Ebenso trage eine Auswertung von Handy-Daten zur Feststellung der Identität von Ausreisepflichtigen bei. Unerlässlich sei, dass die Länder Personen, die nicht hier bleiben können, bis zur Ausreise in ihren eigenen Einrichtungen unterbringen. Denn wären sie erst einmal auf die Kommunen verteilt, sei eine Abschiebung kaum noch möglich. "Das Land NRW ist deshalb dringend aufgefordert, die neuen Möglichkeiten zu nutzen und nicht die Ausreisepflichtigen bei längerer Wartezeit auf die Kommunen zu verteilen", legte Schneider dar.
Letztlich sei es sinnvoll, dass der Bund die Ausreise zentral organisiert. Insofern müssten die Länder dem Bund die Möglichkeit geben, selbst Ausreisezentren zu gründen. Dies würde die Kommunen und die Länder gleichermaßen entlasten. Der bereits beschlossene Aufbau eines gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) zwischen Bund und Ländern sei dazu ein erster Schritt. Um zu vermeiden, dass sich Ausreisepflichtige der Rückführung entziehen, müssten mehr Plätze in speziellen Haftanstalten bereitgestellt werden. "Diese Zusicherung in Berlin muss das Land NRW jetzt in die Tat umsetzen", forderte Schneider.
Sinnvoll sei überdies die Verpflichtung der Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Ausreisepflichtigen zu verbessern. "Was dort teilweise an bürokratischen Hürden aufgebaut worden ist, können wir nicht länger hinnehmen", machte Schneider deutlich. Sonst sei die zu erwartende Rückführung von mehreren hunderttausend Personen in diesem Jahr nicht zu schaffen. Ebenso sei es zielführend, die Praxis der ärztlichen Feststellung der Reisefähigkeit zu überprüfen. Es könne nicht sein, dass wegen kaum nachweisbarer Beschwerden eine Ausreise um Wochen oder Monate hinausgeschoben werde. "Die Menschen hierzulande brauchen ein Signal, dass der Rechtsstaat gegenüber der Flüchtlingsproblematik nicht hilflos ist", so Schneider abschließend.
Az.: 16.1.11