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StGB NRW-Mitteilung 462/2015 vom 17.08.2015
Pressemitteilung: Realistisches Tempo bei der schulischen Inklusion
Die Umsetzung der schulischen Inklusion in NRW sollte an die realistischerweise zu erwartenden Veränderungen bei den personellen und sächlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: "Inklusion ist ein allzu wichtiges Thema, als dass wir uns einen Misserfolg in der praktischen Umsetzung leisten könnten".
Schneider verwies auf die Aussagen von Lehrerverbänden, wonach die Schulen derzeit noch nicht ausreichend auf die Umstellung vorbereitet seien. So fehle es insbesondere an der Unterstützung durch Sonderpädagogen und -pädagoginnen, auf die das vorhandene Lehrpersonal dringend angewiesen sei. NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann habe zu Recht darauf hingewiesen, dass ausgebildete Sonderpädagogen Mangelware seien. Zudem werde es einige Zeit brauchen, bis die eingeleiteten Maßnahmen - etwa Schaffung zusätzlicher Studienplätze und Fortbildungsangebote für aktive Lehrer/innen - in ausreichendem Maße greifen.
Aber auch die Kommunen als Schulträger müssten große Anstrengungen unternehmen, um die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. "Nach den uns vorliegenden Informationen arbeiten die Kommunen in NRW mit Hochdruck daran, die Schulgebäude inklusionsgerecht umzubauen und auszustatten", erläuterte Schneider. Aber auch das gehe nur Schritt für Schritt. "Gründlichkeit und Qualität gehen hier vor Schnelligkeit", betonte Schneider.
Deshalb müssten zunächst vernünftige Konzepte in Absprache mit den Schulen entwickelt werden, mit denen langfristig und für alle Behinderungsarten vernünftige Grundlagen für eine qualitätsvolle Inklusion geschaffen würden. Solange dieser Prozess andauere, sei es wichtig, dass den Eltern auch alternative Angebote an den Förderschulen zur Verfügung stehen. "Eine Umstellung wie diese wird nie ohne Schwierigkeiten und Übergangsprobleme ablaufen. Diese dürfen aber nicht zu einem Nachteil für die betroffenen Kinder werden", so Schneider abschließend.
Az.: IV