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StGB NRW-Mitteilung 171/2003 vom 30.01.2003
Pressemitteilung: Reform des Dienstrechts ja, Abschaffung nein
Eine Reform des öffentlichen Dienstrechts wäre auch im Interesse der Städte und Gemeinden von NRW. Die Vorschläge der Bull-Kommission, die auf eine Abschaffung des Beamtenstatus und eine Angleichung sämtlicher Arbeitsverhältnisse an die Privatwirtschaft hinausliefen, brächten jedoch keine Vorteile für die öffentlichen Verwaltungen. Darauf hat heute in Düsseldorf der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, hingewiesen: „Das öffentliche Dienst--recht hat sich bewährt. Notwendige Änderungen in Teilbereichen rechtfertigen nicht einen solch radikalen Schnitt.“
Stattdessen spricht sich der Städte- und Gemeindebund NRW für eine Flexibilisierung des öffentlichen Dienstrechts aus. „Die Frage, ob Beamte oder Angestellte einzusetzen sind, sollte jede Kommune eigenverantwortlich und ohne staatliche Vorgaben entscheiden können“, erklärte Schneider. Ebenfalls müsste es Städten und Gemeinden möglich gemacht werden, Führungsfunktionen im Amtsleiterbereich nur noch auf Zeit zu vergeben und gute Leistung finanziell besser zu honorieren. Zudem hemme, so Schneider, die Stellenobergrenzen-Verordnung des Landes NRW eine leistungsgerechte Beförderung der Bediensteten in den Kommunen. Das Land sei daher in der Pflicht, diese Form der staatlichen Gängelung abzuschaffen.
Ferner wird die NRW-Landesregierung aufgefordert, sich bei den anstehenden Beratungen im Bundesrat für eine Öffnungsklausel bei der Beamtenbesoldung nicht nur auf Länderebene einzusetzen. „Dies eröffnete auch den Städten und Gemeinden neue Spielräume“, so Schneider. Durch eine solche geplante Öffnungsklausel im Bundesbesoldungsgesetz soll den Bundesländern freigestellt werden, je nach Haushaltslage von der - bundesweit festgelegten - Beamtenbesoldung nach oben und nach unten abzuweichen. Sollte somit die bundeseinheitliche Besoldung aufgegeben werden, besteht nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW kein Grund mehr für eine landeseinheitliche Besoldung.
Der kommunale Spitzenverband fordert daher eine Öffnungsklausel auch für Städte und Gemeinden. „Jeder Kommune soll freigestellt werden, je nach Haushaltslage innerhalb eines bundesweit festgelegten Korridors die Beamtenbesoldung selbst festzusetzen“, erklärte Schneider. Hierdurch würde die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig gestärkt.
Az.: G/2