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StGB NRW-Mitteilung 802/2003 vom 15.10.2003
Pressemitteilung: Regierungsmodell nicht verwässern
Die Änderungspläne der Koalitionsfraktionen zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind bei den NRW-Kommunen in Teilen auf positive Resonanz gestoßen. Einige Passagen seien jedoch nicht systemgerecht und könnten deshalb so nicht bestehen bleiben, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Zu begrüßen sei das Vorhaben, bei der Berechnung des geplanten Arbeitslosengeldes II den Betroffenen mehr Vermögen zur Alterssicherung zu belassen, welches nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Dies entlastet die Städte und Gemeinden bei der Grundsicherung, machte Schneider deutlich.
Positiv zu werten sei ferner die Einigung, den Kreis der so genannten Erwerbsunfähigen direkt im Gesetz festzulegen. Bisher sollte dazu vom Bund eine Verordnungs-Ermächtigung erlassen werden. Dies hätte die Gefahr heraufbeschworen, dass sich der Bund über eine allzu enge Definition der Erwerbsfähigkeit einer schwierigen, weil kaum vermittelbaren Klientel entledigt.
Zu beanstanden sei der Plan, die Regelung zur Zumutbarkeit von Arbeit zu entschärfen. Dann müssten sämtliche Arbeitsverhältnisse durch ein bürokratisches Verfahren auf ihre Zumutbarkeit überprüft werden, bevor arbeitslose Sozialhilfe-Empfänger dorthin vermittelt werden könnten. Dies wird der konsequenten Umsetzung des Grundsatzes von Fördern und Fordern nicht gerecht, warnte Schneider.
Kritisch gesehen werde auch das Vorhaben, beim Arbeitslosengeld II die gegenseitige Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern zu streichen. Damit würden Unterhalts-Verpflichtungen generell in Frage gestellt. Kommunen müssten dann auf jährliche Rückzahlungen in diesem Bereich zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro verzichten. Wie bei der Grundsicherung im Alter würde damit das Nachrangigkeitsprinzip, ein tragender Grundsatz der Sozialhilfe, ausgehöhlt, so Schneider.
Eine klare Absage erteilten die Kommunen in NRW dem so genannten Hessen-Modell, welches eine Kommunalisierung des Leistungsrechts für Arbeitslose vorsieht. Die Städte und Gemeinden seien weder finanziell noch verwaltungstechnisch in der Lage, das Problem der Massen-Arbeitslosigkeit zu lösen, stellte Schneider klar. Unser Wort gilt: Mitarbeit in den Job-Centern unter Regie der Bundesanstalt der Arbeit ja, Übernahme der Versorgung, Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen nein.
Az.: III