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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 311/2007 vom 12.04.2007
Pressemitteilung: Regionale Kooperation vor Steuerung von oben
Für eine stärkere Berücksichtigung regionaler Konzepte in der Landesplanung spricht sich der Städte- und Gemeindebund NRW aus. „Wir akzeptieren die Steuerungsfunktion der Landesplanung insbesondere mit Blick auf die großflächigen Einzelhandelsbetriebe“ sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Ernst Giesen, heute in Düsseldorf im Vorfeld einer Expertenanhörung in der kommenden Woche. „Gemeinsam mit dem Land wollen wir die Einzelhandelsentwicklung konsequent in die städtischen und gemeindlichen Zentren lenken und damit die Innenstädte stärken sowie die Nahversorgung der Bevölkerung für die Zukunft sichern“ betonte Giesen.
Derzeit berät der NRW-Landtag über eine Novellierung der landesplanerischen Vorgaben für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Die Städte und Gemeinden könnten die Lenkungsziele jedoch in der Regel mit eigenen Instrumentarien erreichen. In vielen Regionen des Landes arbeiteten die Kommunen vorbildlich zusammen und steuerten die Entwicklung des Einzelhandels über so genannte regionale Einzelhandelskonzepte, so Giesen. Wenn das Land jetzt neue Vorgaben mache, müsse Rücksicht auf diese Formen der regionalen Zusammenarbeit genommen werden.
„Die Landesplanung hat die Aufgabe, ruinösen Wettbewerb zwischen Kommunen zu verhindern. Wenn diese sich aber regional verständigen, muss der Steuerungsanspruch der Landesplanung zurücktreten“, machte Giesen deutlich. Eine entsprechende Zurückhaltung bei der Formulierung zentraler Zielvorgaben durch das Land sei letztlich Ausdruck eines modern verstandenen Gegenstromprinzips. In der aktuellen Diskussion um die Einzelhandelssteuerung stimme der Städte- und Gemeindebund NRW den Zielvorstellungen des Landes grundsätzlich zu. Freilich sollte der Gesetzentwurf der Landesregierung um eine Öffnungsklausel ergänzt werden, die Spielraum für regionale Konsenslösungen schafft, ohne die Grundkonzeption des Landes in Frage zu stellen.
Az.: II