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StGB NRW-Mitteilung 675/2015 vom 26.11.2015
Pressemitteilung: Ruf nach Begrenzung des Flüchtlings-Zustroms
Der ungebremste, stetig zunehmende Zustrom von Flüchtlingen und Asylsuchenden bringt eine wachsende Anzahl von Städten und Gemeinden an ihre Kapazitätsgrenze. Annähernd 40 - ein Zehntel der NRW-Kommunen - mussten bereits per Überlastungsanzeige an die Bezirksregierung um einen Aufschub der Zuweisung weiterer Flüchtlinge bitten. "Wenn wir verhindern wollen, dass das System kollabiert, brauchen wir ein Umsteuern bei der Flüchtlingspolitik auf Landes- und Bundesebene" erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
In der Regel werden die Überlastungsanzeigen differenziert abgegeben. So wird etwa eine mehrere Tage andauernde Zuweisungspause eingefordert, bis bereits im Bau befindliche Unterkünfte fertig gestellt sind. Oder es wird mitgeteilt, dass nur eine geringere Anzahl von Flüchtlingen als nach dem Verteilschlüssel errechnet aufgenommen werden kann. "Jede Überlastungsanzeige ergeht erst nach gründlicher Prüfung, ist aber Ausdruck einer akuten Notlage", legte Schneider dar. Schließlich sei der Ausbau der Unterbringungsmöglichkeiten vor Ort von vielen Faktoren abhängig, auf die die Kommunen keinen Einfluss hätten.
"Diese Überlastungsanzeigen sind ein klares Signal: wir müssen den Zustrom begrenzen", machte Schneider deutlich. So müsse der Bund endlich - wie bereits mehrfach gefordert - eigene große Aufnahmeeinrichtungen schaffen, in denen die Hälfte der Neuankömmlinge untergebracht werden könnte. Auch sei das Land im Verzug mit dem Bau einer ausreichenden Anzahl großer Unterkünfte. Diese könnten als Puffer vor der Zuweisung von Flüchtlingen an die Kommunen dienen.
Eine grundlegende Lösung könne aber nur von der bundes- und der europäischen Ebene kommen. "Wir müssen die EU-Außengrenzen oder notfalls unsere eigenen Grenzen schützen, und wir müssen das Dublin-Verfahren konsequent anwenden", forderte Schneider. Eine Migration von Millionen Menschen nach Deutschland sei weder verkraftbar noch integrierbar. Überdies beseitige sie nicht die Ursachen von Flucht und Verfolgung.
Az.: 13.0