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StGB NRW-Mitteilung 344/2009 vom 09.06.2009
Pressemitteilung: Schießstand im Schulkeller Risiko für die Sicherheit?
Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW), die Vertretung der kreisangehörigen Kommunen, unterstützt ausdrücklich Bemühungen, die Sicherheitslage an den Schulen zu verbessern. Dies haben sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit anderen Beteiligten als Konsequenz des Amoklaufs in Winnenden und ähnlichen Vorfällen in der Vergangenheit vorgenommen. Der StGB NRW wird allerdings keine Aufforderung an seine Mitgliedskommunen richten, Schützenvereinen ihre Trainingsräume in den Schulen aufzukündigen.
„Ob die häufig seit Jahrzehnten bestehenden Verträge fortgeführt werden oder ob nach Alternativen gesucht wird, ist eine Entscheidung, die am besten von Städten und Gemeinden als Eigentümern der Schulgebäude getroffen werden kann“, sagte heute der Präsident des Verbandes, Bürgermeister Roland Schäfer, in Düsseldorf. Dazu bedürfe es weder einer Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände noch des Landes.
Die Diskussion mit den Schützen sollte jedoch fair geführt werden - unter Würdigung der Fakten und nicht in einer emotional aufgeheizten Stimmung. „Objektiv spricht nichts dafür, dass mit der Verdrängung der Schützen aus den Schulgebäuden die Gefahr von Gewalttaten abnehme“, stellte Schäfer fest. Nach den Ergebnissen einer Blitzumfrage des StGB NRW, an der sich 177 Kommunen beteiligt haben, stellt sich die Situation wie folgt dar:
• Von den Kreispolizeibehörden genehmigte Schießstände gibt es nur in einem Bruchteil der kommunalen Schulen und Kindertageseinrichtungen.
• Die Trainingsräume sind von den durch die Kinder und Jugendlichen genutzten Räumen streng getrennt. In der Regel verfügen die Schützen über eigene Eingänge.
• Der Trainingsbetrieb überschneidet sich zeitlich nicht mit dem Schulbetrieb.
• Bis auf wenige Ausnahmen wird in den Schießständen an Schulen mit Luftdruckpistolen und -gewehren geschossen, nicht mit kleinkalibrigen Waffen.
• Sofern überhaupt Waffen oder Munition in den Räumen gelagert werden, geschieht dies - streng nach den Maßgaben des Waffenrechts - gesichert in Panzerschränken oder ähnlichen Aufbewahrungsorten.
In keinem der dokumentierten Amok-Fälle an Schulen bestand ein Zusammenhang zwischen der Tat und der räumlichen Unterbringung von Schützenvereinen in einem Schulkeller. Auch im Übrigen gibt es zwar zahlreiche Facetten des Themas „Gewalt an der Schule“, aber nicht ein einziges Beispiel, das mit dem Training von Sportschützen in Verbindung gebracht werden könnte. Alle Rückfragen bei Kommunen bestätigen, dass Schützen sich bislang als Nutzer von Schulräumlichkeiten stets absolut korrekt verhalten haben.
„Von daher kann ich den Unmut der Sportschützen nachvollziehen, wenn die Forderung nach Kündigung ihrer Mietverträge mit dem Anliegen ‚gewaltfreier Schulen‘ begründet wird“, meinte Schäfer. Es blieben also als Begründung für eine Verdrängung der Sportschützen aus den Schulen allenfalls „grundsätzliche“ oder „pädagogische“ Gründe. Es sei dann freilich die Frage zu beantworten, wie diese Gründe in Einklang zu bringen wären mit - ansonsten gerne abgegebenen - Bekenntnissen zur Bedeutung des Schützenwesens für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.
Bundesweit gibt es rund 15.000 Schützenvereine mit 1,5 Mio. Schützen, die eine von der Deutschen Sportjugend anerkannte Jugendarbeit für fast 350.000 Kinder und Jugendliche leisten. „Insofern ist es schwer nachvollziehbar, dass dieselben Kinder und Jugendlichen aus pädagogischer Sicht Schäden nehmen sollen, wenn Sportschützen ihrer Freizeitbeschäftigung in Schulgebäuden nachgehen“, legte Schäfer dar.
Az.: IV