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StGB NRW-Mitteilung 46/2016 vom 01.12.2015
Pressemitteilung: Schulische Inklusion droht zu scheitern
Für eine flächendeckende qualitätsvolle Inklusion an den Schulen in NRW fehlen die Rahmenbedingungen. Diese Bilanz zog der Hauptgeschäftsführer des Städte und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf: "Das führt zu einem ineffizienten Nebeneinander unterschiedlicher Inklusionskonzepte."
Schneider verwies auf eine repräsentative Online-Befragung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an allgemeinen Schulen sowie an Förderschulen. Dabei wurden die praktischen Erfahrungen mit der Inklusion nach Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes abgefragt. Nach Angaben der Schulen mangelt es vor allem an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, an Zeit für Absprachen und Beratung sowie an Unterstützung durch Schulpsycholog/innen und Schulsozialarbeiter/innen. Zudem sind die Klassen gerade im Gemeinsamen Lernen zu groß, und es fehlt an ausreichender sowie passgenauer Fortbildung und an geeigneten Räumlichkeiten.
Schon Anfang 2013 sowie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatten die kommunalen Spitzenverbände gefordert, verbindliche Qualitätsstandards für die schulische Inklusion zu formulieren. "Es rächt sich jetzt, dass das Land aus Furcht vor den Konnexitätsfolgen auf inhaltliche Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion weitgehend verzichtet hat", betonte Schneider. Das Generationenprojekt Inklusion könne nur gelingen, wenn einerseits der Qualitätsanspruch definiert werde und andererseits die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt würden.
Dieses Manko - so Schneider - sei der Grund für die Verfassungsbeschwerde von mehr als 50 Kommunen gegen die unzureichende Kostenerstattung für die schulische Inklusion durch das Land. Die Kommunen hätten stets betont, dass sie die Inklusion begrüßten. "Kinder und Jugendliche dürfen im Rahmen von inklusivem Lernen aber nicht schlechter gefördert werden als bislang in den Förderschulen", forderte Schneider. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Qualität des inklusiven Unterrichts bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen von den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Kommunen abhängig sei. "Das widerspricht dem verfassungsrechtlichen Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen", legte Schneider dar.
Der Städte- und Gemeindebund NRW fordere deshalb ein rasches Nachsteuern bei der schulischen Inklusion durch den Gesetzgeber. Erforderlich seien ein landesweiter qualitativer Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Bis ein solcher Orientierungsrahmen vorliege, müsse das Tempo der Inklusion an das Leistbare angepasst werden, machte Schneider deutlich. Dazu gehöre auch, Förderschulen nicht vorschnell zu schließen. Denn die Erfahrungen hätten gezeigt, dass nicht wenige Eltern eine Alternative zu einem inklusiven Angebot für ihre Kinder wünschten.
Az.: 42.0.2