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StGB NRW-Mitteilung 492/2012 vom 24.09.2012
Pressemitteilung: Schulische Inklusion nicht zum Nulltarif
Mit Unverständnis haben Städte und Gemeinden auf den gestern veröffentlichten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich reagiert. "Die Kommunen stehen hinter dem Ziel, den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern in allen Schulformen deutlich auszuweiten", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. "Inklusion in den Regelschulen braucht aber Qualität — und Qualität ist nicht zum Nulltarif zu haben, wie dies der Gesetzentwurf suggeriert", machte Schneider deutlich.
Der Entwurf eines 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sieht vor, dass der Ort für sonderpädagogische Förderung in der Regel die allgemeine Schule ist. Dort soll der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Förderung im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt werden. Das derzeitige Förderschulsystem soll nicht gänzlich abgeschafft werden, sodass Eltern die Wahl haben, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden.
Die mit der UN-Behindertenrechtskonvention verfolgte Zielsetzung geht allerdings dahin, dass zukünftig mehr als 80 Prozent der Kinder mit besonderem Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet werden. Bislang beträgt die Inklusionsquote weniger als 20 Prozent. Aus kommunaler Sicht ist klar, dass dies einen Paradigmenwechsel bedeutet. Deshalb sei es unverständlich, dass der Gesetzentwurf bei der Frage der Kosten lapidar darauf verweise, dass der Gesetzentwurf nicht zur Übertragung einer neuen oder zu einer wesentlichen Veränderung einer vorhandenen Aufgabe führe. "Wenn Inklusion nicht an fehlenden Ressourcen scheitern soll, dann muss das Land auch anerkennen, dass auf die Kommunen kurz- und mittelfristig erhebliche finanzielle Belastungen zukommen", erklärte Schneider. Zu nennen seien die Bereiche Schülerfahrkosten, Lehr- und Lernmittel, medizinisch-therapeutisches Personal, Schulbegleiter oder "Inklusionshelfer" und selbstredend die Schaffung inklusionsgeeigneter Schulgebäude.
"Aus unserer Sicht passt es schlicht nicht zusammen, wenn die Landesregierung auf der einen Seite einen Stärkungspakt beschließt, der den betroffenen Kommunen härteste Sparvorgaben auferlegt, und auf der anderen Seite zusätzliche Belastungen schafft, die jeden Haushaltssanierungsplan in Frage stellen", betonte Schneider. Das Land habe der UN-Konvention im Bundesrat zugestimmt und lade nun die Verantwortung bei den kommunalen Schulträgern ab, die offensichtlich den Streit mit den Betroffenen austragen sollen, wenn nur eine "Inklusion nach Kassenlage" möglich sei.
Das nordrhein-westfälische Konnexitätsausführungsgesetz sieht nun so genannte Konsensgespräche vor, welche die kommunalen Spitzenverbände abwarten wollen. "Für den Fall, dass es hier keine Annäherung geben sollte, haben aber verschiedene Kommunen bereits signalisiert, dass sie die Frage eines Belastungsausgleichs notfalls auch gerichtlich klären lassen werden", teilte Schneider mit.
Az.: IV