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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 540/2014 vom 29.08.2014
Pressemitteilung: Schutz der kommunalen Finanzausstattung verbessern
Anlässlich der heutigen Anhörung im Düsseldorfer Landtag fordern die drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen einen fairen und partnerschaftlichen Dialog über die weitere Handhabung des Konnexitätsprinzips: Sie sehen in einigen zentralen Punkten Änderungsbedarf am so genannten Konnexitätsausführungsgesetz. Das Konnexitätsprinzip, kurz: "Wer bestellt, bezahlt!", das 2004 in der Landesverfassung verankert wurde, markiert aus Sicht der Städte, Kreise und Gemeinden einen wichtigen Wendepunkt in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Der Landesgesetzgeber ist seither durch die Verfassung verpflichtet, den Kommunen die finanziellen Mehrbelastungen zu ersetzen, wenn er ihnen neue Aufgaben überträgt oder höhere Aufgabenstandards vorgibt.
"Es sollte schon seit der Änderung der Landesverfassung 2004 eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Landesgesetzgeber die Kostenfolgen von Gesetzen abschätzt und für eine entsprechende gerechte Finanzierung Sorge trägt. Tatsächlich werden die kommunalen Spitzenverbände aber häufig als Blockierer hingestellt, wenn sie im Namen der Kommunen auf Einhaltung der Verfassungsvorgaben pochen. Das ist mit Blick auf die Debatten unschön - es ist mit Blick auf die Menschen, die vom jeweiligen Gesetz betroffen sind und mit Blick auf das finanzielle Leistungsvermögen der Kommunen im Land aber auch so nicht hinnehmbar", erklären der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.
Die kommunalen Spitzenverbände regen an, das Konnexitätsausführungsgesetz zu verbessern. Grund für den Anpassungswunsch ist der Bericht zur Evaluation des Konnexitätsausführungsgesetzes, den die Landesregierung im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt hatte. Dieser blieb weit hinter den Erwartungen der kommunalen Verbände zurück und empfahl eine unveränderte Beibehaltung des Gesetzes. Das Konnexitätsausführungsgesetz wurde 2004 parallel zur Verfassungsänderung auf den Weg gebracht und enthält Vorschriften zum Verfahren der Kostenfolgeabschätzung und zur Beteiligung der Kommunen. Nachdem die kommunalen Spitzenverbände zehn Jahre lang Erfahrungen damit gesammelt haben, sehen sie in einigen zentralen Punkten Verbesserungsmöglichkeiten, so die Geschäftsführer: "Zum besseren Schutz der Kommunen muss gesetzlich klargestellt werden, dass auch spätere Kostensteigerungen auszugleichen sind, die durch völker-, bundes- oder europarechtliche Vorgaben bei der Wahrnehmung der vom Land übertragenen Aufgabe entstehen. Hier sehen die Spitzenverbände das Land in der Pflicht, zu einer klaren Regelung im Konnexitätsausführungsgesetz zu kommen."
Verbesserungen schlagen die kommunalen Vertreter auch beim Verfahren der Kostenfolgeabschätzung vor. "Wenn die Kosten im Vorfeld nicht belastbar prognostizierbar sind, müssen die entstehenden Kosten notfalls auch nachträglich ermittelt werden können - gerade bei eiligen Gesetzen. Leidtragende eines solchen Vorgehens dürfen aber nicht die Kommunen sein, d. h. der finanzielle Ausgleich muss in allen Fällen rückwirkend erfolgen. Sonst hat das Land ein Interesse, die Kostenermittlung zulasten der kommunalen Haushalte zu verzögern oder klein zu rechnen", so Articus, Klein und Schneider. Die Verbände schlagen daher vor, ein solches nachträgliches Kostenermittlungsverfahren sowie Verbesserungen beim Rechtsschutz im Gesetz zu verankern. Nach Einschätzung der Spitzenverbände befinden sich die vergleichsweise jungen Verfassungsregeln zurzeit in einer Bewährungsprobe. Angesichts der Schuldenbremse und der bestehenden Konsolidierungszwänge im Landeshaushalt wird immer deutlicher spürbar, dass neue und verbesserte Aufgaben nicht zum Nulltarif zu haben sind. Deshalb gelte es, die Kostentransparenz und den Schutz der kommunalen Finanzausstattung weiter zu verbessern.
Az.: IV