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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 132/2006 vom 06.01.2006
Pressemitteilung: Sicherheit kommunaler Bauten steht nicht in Frage
Viele Rathäuser, Sporthallen, Veranstaltungssäle und andere kommunale Gebäude in NRW müssen renoviert oder saniert werden. Dies bestätigte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf: Weil die Einnahmen mit den explodierenden Ausgaben seit Jahren nicht Schritt halten, müssen die Kommunen immer mehr sparen. Das geht vor allem zu Lasten der freiwilligen Ausgaben. So seien die Investitionen der Städte und Gemeinden in NRW zwischen 1992 und 2004 von 6,4 Milliarden Euro um 47 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro zurückgegangen.
Dennoch lasse sich daraus nicht schließen, dass von renovierungsbedürftigen Gebäuden eine Gefahr für die Nutzer ausgehe, betonte Schneider mit Blick auf den Einsturz einer Eissporthalle im oberbayerischen Bad Reichenhall. Aus mehreren Gründen prüften die Kommunen als Eigentümer regelmäßig den Erhaltungszustand und damit auch die Standsicherheit ihrer Gebäude. Dies geschehe auch ohne gesetzliche Auflagen.
Zum einen führe das professionelle Gebäudemanagement dazu, dass man Schäden möglichst frühzeitig zu erkennen versuche, um den Reparaturaufwand gering zu halten. Des Weiteren müsse die Kommune im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht die Sicherheit der Gebäude garantieren. Keine Stadt oder Gemeinde kann es sich leisten, die Unversehrtheit ihrer Bürger und Bürgerinnen leichtfertig aufs Spiel zu setzen, machte Schneider deutlich. Nicht zuletzt stünden Kommunen und ihre Gebäude unter Beobachtung der gesamten Öffentlichkeit. Aus diesen Gründen sei es für Kommunen selbstverständlich, ihren Gebäudebestand auf eigene Kosten regelmäßig zu überprüfen.
Schneider warnte davor, als Folge des Halleneinsturzes von Bad Reichenhall sofort neue Gesetze mit schärferen Prüfpflichten zu erlassen. Sicherheit hat für uns oberste Priorität, stellte er klar. Der Städte- und Gemeindebund NRW gehe aber davon aus, dass das angestrebte Ziel mit den vorhandenen Kontrollinstrumenten zu erreichen sei.
Az.: II