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StGB NRW-Mitteilung 470/2014 vom 20.08.2014
Pressemitteilung: Sinnvolle Stütze bei den Sozialkosten
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßen die weitere Entlastung von Ländern und Kommunen, welche das Bundeskabinett heute beschlossen hat. "Die Mitfinanzierung der Sozialaufgaben, die bisher fast ausschließlich von den Kommunen zu tragen waren, ist längst überfällig", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Allerdings wäre die Entlastung seitens des Bundes durch eine Milliarde Euro bereits Anfang 2014 - nicht erst Anfang 2015 - nötig gewesen.
Städte und Gemeinden seien dringend auf eine zügige finanzielle Entlastung angewiesen. "Die Steigerungsraten beim Sozialaufwand - insbesondere bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - überfordern die finanzielle Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen", warnte Schneider.
Sinnvoll sei die Methode der Entlastung. So geschehe diese zur Hälfte durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz IV-Empfangende sowie zur Hälfte über einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer. Dies stelle sicher, dass zumindest die Hälfte der Entlastung unmittelbar in den Haushalten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ankommt. Auch die Aufstockung des bestehenden Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" um 550 Mio. Euro sei zu begrüßen. "Nun muss festgelegt werden, dass diese Mittel auch zum Ausbau der Kinderbetreuung für über Dreijährige verwendet werden dürfen", legte Schneider dar.
Mittelfristig - so Schneider - sei es erforderlich, die laut Koalitionsvertrag vorgesehene finanzielle Entlastung der Kommunen durch ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) zu realisieren. Dies müsse spätestens ab 2016 geschehen. Ein solches Bundesteilhabegesetz müsste zu einer Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich führen. Gleichzeitig sollte die Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden, machte Schneider deutlich.
Az.: III