Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 614/2016 vom 30.08.2016

Pressemitteilung: Solidaritätsumlage gerichtlich bestätigt

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute die so genannte Solidaritätsumlage bestätigt, mit der das Land die finanzstärkeren Städte und Gemeinden zur Mitfinanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen heranzieht. "Die juristische Bewertung durch das Gericht ist von uns zu akzeptieren", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. "Aber was politisch sachgerecht wäre, steht auf einem ganz anderen Blatt."

Mit knapp 91 Mio. Euro jährlich macht die Solidaritätsumlage rund 14 Prozent der Stärkungspaktmittel aus. "Dies ist aber nur ein kleiner Teil des kommunalen Beitrags zum Stärkungspakt insgesamt", erläuterte Schneider. "In den Jahren 2016 bis 2020 bringt die kommunale Familie knapp 43 Prozent der Gesamtmittel selbst auf." Was dabei nicht direkt Solidaritätsumlage sei, werde dem kommunalen Finanzausgleich entnommen. Dies belaste wiederum diejenigen, die vom Stärkungspakt eigentlich profitieren sollten, monierte Schneider.

In jüngster Zeit hatte das Land seinen Beitrag zum Stärkungspakt reduziert und den Landesanteil an den so genannten Komplementärmitteln abgeschmolzen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte sich demgegenüber von Beginn an für eine stärkere Entlastung der Kommunen stark gemacht. "Wenn ein Entlastungsprogramm für die Kommunen so aussieht, dass knapp die Hälfte der Mittel am Ende von den Kommunen selbst getragen wird, liegt aus Sicht der Kommunen eine Fehlkonstruktion vor", machte Schneider deutlich. "Wir wollen das Engagement des Landes beim Stärkungspakt keineswegs klein reden", merkte Schneider an. Dennoch hätten die Kommunen von Beginn an einen wesentlich höheren Beitrag des Landes für angemessen gehalten. "Zumindest die zuletzt vorgenommenen Kürzungen zulasten der Kommunen muss das Land angesichts der immensen Lasten, welche die Kommunen gerade in diesen Tagen zu schultern haben, dringend rückgängig machen", erklärte Schneider abschließend.

Az.: 41.4.1.10

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