Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 387/2006 vom 02.05.2006
Pressemitteilung: Soziale Verantwortung gemeinsam wahrnehmen
Mit breiter Unterstützung der Städte und Gemeinden sowie der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens beginnt morgen der vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) organisierte 77. Deutsche Fürsorgetag. Der Städte- und Gemeindebund NRW stellt mit 139 seiner 360 Mitgliedskommunen einen beachtlichen Teil der DV-Mitglieder aus dem öffentlichen Bereich. Darüber hinaus ist der kommunale Spitzenverband durch die Moderation eines Symposions zur Gerechtigkeit im Sozialstaat sowie eines Workshops zur Kindertagesbetreuung engagiert.
Der Deutsche Fürsorgetag weist mit seinem Appell Mut zur sozialen Verantwortung! auf die existentielle Notwendigkeit eines raschen Umbaus des Sozialstaates hin. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie angesichts der Finanzierungsprobleme der sozialen Sicherungssysteme Chancengleichheit gewahrt und bedarfsgerechte Versorgung garantiert werden kann.
Der Deutsche Verein mit seinem alle drei Jahre durchgeführten Fürsorgetag bietet ein europaweit einzigartiges Forum, um sich mit sozialen Fragen und Reformvorhaben auseinanderzusetzen, verdeutlichte StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider die Funktion dieses Zusammenschlusses freier und öffentlicher Träger sozialer Arbeit in Deutschland. Seit mehr als 125 Jahren setze sich der Deutsche Verein in der Fürsorge und der Sozialpolitik ein - beispielsweise in der Ausgestaltung des Sozialrechts und der Sozialhilfe, bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Alten- und Behindertenhilfe, in der Förderung des freiwilligen sozialen Engagements oder oder durch Mitwirkung am Aufbau eines sozialen Europas.
Der Städte- und Gemeindebund NRW ist - als bundesweit größter kommunaler Spitzenverband auf Landesebene - neben dem Deutschen Städte- und Gemeindebund durch seinen Geschäftsführer Ernst Giesen im Vorstand sowie in mehreren Fachgremien des Deutschen Vereins vertreten. Allein deshalb haben wir ein dezidiertes Interesse an unmittelbarer Zusammenarbeit, weil die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens schon immer die wesentlichen Aufgaben der allgemeinen Sozialhilfe für den Kreis wahrgenommen haben, erläutert Schneider die besonderen Berührungspunkte beider Verbände. Auch bei der Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (Hartz IV) seien sie in dieser Rolle tätig, und fast jede dritte kreisangehörige Kommune in NRW verfüge über ein eigenes Jugendamt.
Az.: III