Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 293/2003 vom 25.02.2003

Pressemitteilung: Soziallasten gerechter verteilen

„Die Kommunen sind die Grundpfeiler der Demokratie. Jedoch bröckeln diese Säulen beängstigend in Anbetracht der steigenden, von den Kommunen nicht mehr zu tragenden Kosten der Sozialhilfe,“ sagte heute in Düsseldorf der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, angesichts eines Sozialhilfe-Aufwands von derzeit bereits 5,9 Mrd. Euro pro Jahr in Nordrhein-Westfalen.


Ausgaben der Kommunen in NRW für Sozialleistungen (brutto in Mrd. €)

<o:p></O:P>

<o:p> </O:P>1993<o:p></O:P>1996<o:p></O:P>1999<o:p></O:P>2001<o:p></O:P>
Hilfe zum Lebensunterhalt<o:p></O:P>2,434<o:p></O:P>2,729<o:p></O:P>2,634<o:p></O:P>2,519<o:p></O:P>
Hilfe zur Pflege<o:p></O:P>2,227<o:p></O:P>1,861<o:p></O:P>0,728<o:p></O:P>0,711<o:p></O:P>
Eingliederungshilfe<o:p></O:P>1,406<o:p></O:P>1,71<o:p></O:P>2,089<o:p></O:P>2,388<o:p></O:P>


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Quelle: Landschaftsverbände sowie Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW

Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt nach wie vor den größten Einzelposten bei der Sozialhilfe dar. Im Jahr 2001 waren dies allein in Nordrhein-Westfalen 2,5 Mrd. Euro, obwohl die seit zwei Jahren geltende Beteiligung der Gemeinden an den Sozialhilfekosten unter Reduzierung der Kreisumlage bereits geringfügig entlastende Wirkung zeigt.

Der StGB NRW fordert daher eine stärkere Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung durch eine echte Zuständigkeitsregelung für kreisangehörige Städte und Gemeinden bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Alten- und Wöchnerinnenhilfe aus dem Bereich der Hilfe in besonderen Lebenslagen.

Weitere Kernpunkte, die bei der allgemeinen Sozialhilfe dringend Berücksichtigung finden müssen:

 Die Sozialhilfeleistungen sind - mit dem Ziel einer Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Hilfe-Empfänger und der Entbürokratisierung - zu pauschalieren, so weit es das Bedarfsdeckungsprinzip zulässt.
 Das Nachrangigkeitsprinzip muss insbesondere an der schwierigen Schnittstelle von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wieder hergestellt werden. Bereits seit 1998 fordert der StGB NRW eine Harmonisierung dieser beiden Sozialsysteme. Durch ein steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II auch für erwerbsfähige Sozialhilfe-Empfänger - entsprechend den Vorschlägen der Hartz-Kommission - müssen die Kommunen entlastet werden. Darüber hinaus sind alle Sozialhilfe-Empfänger in die gesetzlichen Krankenkassen einzubeziehen.
 der Familienlastenausgleich ist so zu gestalten, dass Kinder nicht in die Sozialhilfe fallen (zur Zeit erhalten bundesweit mehr als eine Million Kinder Sozialhilfe)

Eine dramatische Entwicklung zeigt sich besonders bei der Eingliederungshilfe für Behinderte, bei der die Landschaftsverbände und Kommunen inzwischen mit 2,4 Mrd. Euro belastet werden. Ohne massive staatliche Beteiligung können die Kommunen diese Last nicht mehr schultern. Die Schaffung eines eigenständigen Leistungsgesetzes des Bundes für Beratung, Betreuung und Versorgung von Behinderten ist deshalb unabdingbar. Darüber hinaus muss die Verantwortung für ambulante und stationäre Eingliederungshilfe zur notwendigen Verknüpfung mit anderen ortsnahen Unterstützungs-Angeboten nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe (Kreise und kreisfreie Städte) gebündelt werden.

Der „kleinste Posten“ im Bereich der Hilfe in besonderen Lebenslagen ist die Hilfe zur Pflege. Dabei trügt der Eindruck der teilweisen Entlastung der Kommunen durch Einführung der Pflegeversicherung 1998 (siehe Grafik auf Seite 1). In den zurückliegenden Jahren hat sich vielmehr ein Investitionsstau bei der Modernisierung und dem Neubau von Pflege-Einrichtungen von rund 4,7 Mrd. Euro aufgebaut. Dabei sind die zu erwartenden erheblichen Veränderungen der Altersstruktur noch nicht einmal berücksichtigt. Das Land hat die sozialpolitische Verantwortung, sich an der Beseitigung des Investitionsstaus zu beteiligen, und muss wieder einen eigenen Beitrag zur Förderung der Pflege-Einrichtungen leisten.

Az.: G/2

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