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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 231/2015 vom 25.03.2015
Pressemitteilung: Sozialverträgliche Gebühren für Abfall und Abwasser
Abfall- und Abwassergebühren müssen auch in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Daher müsse eine getrennte Erfassung von Bioabfällen aus Kostengründen mit Augenmaß geschehen. Dies erklärte der neue Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Dr. Gero Karthaus aus der Gemeinde Engelskirchen, heute in Düsseldorf.
Durch die vom Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (§ 11 Abs. 1 KrWG) seit Jahresbeginn 2015 vorgeschriebene getrennte Erfassung von Bioabfall werde sich ein Anstieg der Abfallgebühren nicht immer vermeiden lassen. Vor allem dann, wenn diese erstmals in einer Kommune eingeführt wird. "Nordrhein-Westfalen liegt aber bei der getrennten Bioabfallerfassung und -verwertung deutschlandweit an der Spitze", betonte Karthaus. 367 der 396 Städte und Gemeinden verfügten bereits über eine Biotonne. Ebenso werde Grün- und Strauchschnitt vielerorts an kommunalen Wertstoffhöfen angenommen.
Vor allem die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, so Karthaus, dürfe nicht verloren gehen. Deshalb müsse eine Kommune die Möglichkeit haben, nicht alle Bioabfälle getrennt zu erfassen. So gehe es bei Essens- und Speiseresten in erster Linie um Abfallvermeidung. Solche Abfälle sollten unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes - Stichwort Lebensmittelverschwendung - gar nicht erst entstehen.
Wenn nun möglichst viele Essensreste weggeworfen würden, nur um die vorgeschriebenen Sammelmengen pro Einwohner/in und Jahr nach oben zu treiben, wäre dies geradezu paradox im Sinne der Abfallvermeidung und des Klimaschutzes. Eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen setze zudem voraus, dass in einer Biotonne keine unerwünschten Stoffe eingeworfen werden. "Denn Fehlwürfe in Biotonnen erhöhen die Kosten der getrennten Bioabfallerfassung und -verwertung erheblich", machte Karthaus deutlich. Außerdem seien bei allen Maßnahmen zur Abfallentsorgung auch die sozialen Folgen zu beachten (§ 6 Abs. 2 Satz 4 KrWG). Hierzu gehöre eine maßvolle Entwicklung der Abfallgebühren.
Bei der Abwasserreinigung gehe es - so Karthaus - ebenfalls darum, die Gebühren für Schmutzwasser stabil zu halten. Bei der Diskussion über die zusätzliche Einführung einer 4. Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen müsse bedacht werden, dass dieses erhebliche Investitionskosten auslöse. Pilotprojekte hätten gezeigt, dass der Einbau einer 4. Reinigungsstufe zu einem Gebührenanstieg von bis zu 35 Cent pro Kubikmeter und Jahr führen könne.
Weitere Pilotprojekte seien unverzichtbar, um Sicherheit über die entstehenden Kosten zu gewinnen, legte Karthaus dar. Denn jede Gebührenerhöhung müsse den Bürgerinnen und Bürgern erst einmal vermittelt werden. "Unverzichtbar ist auf jeden Fall eine Begrenzung der Schadstoffeinträge an der Quelle", erläuterte Karthaus. Hierzu gehörten unter anderem gezielte Verbraucherinformationen zum gewässerschonenden Umgang mit Chemikalien im Haushalt sowie bei der Entsorgung von Alt-Medikamenten. Diese sollten nicht in der Toilette weggespült, sondern in die Restmülltonne geworfen werden, damit sie ordnungsgemäß verbrannt werden können.
Az.: II