Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 459/2004 vom 25.05.2004
Pressemitteilung: Sparen weder destruktiv noch wachstumshemmend
Die bisher unternommenen Anstrengungen zur Stärkung der Kommunen - Gemeindefinanzreform sowie Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe - sind völlig ungeeignet, die Finanzkrise der Städte und Gemeinden zu überwinden. Dies erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Kempen vor mehreren hundert Kommunalvertretern aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Reform der Gewerbesteuer ist gescheitert, bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat die Politik Wortbruch begangen und die Kommunen über den Tisch gezogen, so Schneider.
<o:p> </o:p>
Eine umfassende Gemeindefinanzreform sei nach wie vor notwendig. Wer die Gewerbesteuer abschaffen wolle, müsse dafür einen adäquaten Ersatz bieten - konkret ein Steueraufkommen wie im Jahr 2000 sowie ein eigenständiges Hebesatzrecht für die Kommunen und einen Bezug zur Wirtschaftskraft. Lieber eine schlechte Gewerbesteuer als ein noch schlechterer Ersatz, machte Schneider deutlich.
<o:p> </o:p>
Auf der Ausgabenseite sei es absolut inakzeptabel, dass das Land seinen Anteil an der Hilfe Ost von 220 Mio. Euro jährlich vollständig auf die Kommunen abwälzt. Ein Rechtsgutachten der Berliner Humboldt-Universität habe bestätigt, dass dieses Vorgehen verfassungswidrig sei. Selbstredend würden sich die Kommunen solidarisch in Höhe des Verbundsatzes von 23 Prozent an den Mindereinnahmen des Landes bei der Umsatzsteuer beteiligen.
<o:p> </o:p>
An der versprochenen Entlastung von 2,5 Mrd. Euro jährlich aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für die Städte und Gemeinden führe kein Weg vorbei. Die Übernahme der Unterkunftskosten durch die Kommunen dürfe nicht zu einer finanziellen Schlechterstellung führen. Sollte sich hier keine Lösung abzeichnen, prüfe die kommunale Seite eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die Übertragung der Unterkunftskosten.
<o:p> </o:p>
Schneider begründete nochmals das Votum der Kommunen für ein neues Leistungsrecht des Bundes zugunsten erwerbsfähiger Sozialhilfe-Empfänger: Vermittlung von Langzeit-Arbeitslosen ist keine kommunale, sondern eine nationale Aufgabe. Die Kommunen seien zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit bereit. Gefordert sei jedoch ein Gesetz, das den Arbeitsagenturen und Sozialämtern bei dieser schwierigen Aufgabe möglichst viele Freiheiten lässt.
<o:p> </o:p>
Entschieden wandte sich Schneider gegen den Versuch, die Haushaltsmisere bei Bund, Ländern und Kommunen durch höhere Schulden zu beseitigen: Wachstum setzt Konsolidierung und Sanierung und nicht neue Schulden voraus. Sparen sei weder destruktiv noch wachstumshemmend - und schon gar nicht konjunkturschädlich.
<o:p> </o:p>
Um den Kommunen Einsparungen im Personalbereich zu erleichtern, forderte Schneider eine Änderung des Tarifrechts im kommunalen Bereich. Dazu gehöre eine Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen, stärkere Leistungsorientierung in der Bezahlung, flexiblere Arbeitszeiten sowie einfachere Tarifregelungen.
<o:p> </o:p>
Ebenso müsse der Finanztransfer in die neuen Bundesländer neu geordnet werden. So sollte nicht nach dem Gießkannenprinzip und der Himmelsrichtung gefördert werden, sondern projektbezogen und bemessen am konkreten Bedarf vor Ort. Dies müsse unabhängig davon geschehen, ob ein Ort im Westen oder im Osten der Republik liege.
<o:p> </o:p>
Ein nachhaltiger Aufschwung - so Schneider - komme nur zustande, wenn auch der Arbeitsmarkt von sämtlichen starren Regeln befreit würde. So müssten der Kündigungsschutz geändert und die Flächentarifverträge flexibilisiert werden. Insgesamt seien längere Arbeitszeiten angezeigt, und der Niedriglohnbereich müsse wiederbelebt werden.
Az.: IV