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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 542/1999 vom 20.08.1999
Pressemitteilung: Sparpaket drückt Städte und Gemeinden
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund bestreitet nicht, daß die Konsolidierung des Bundeshaushalts unbedingt notwendig ist. Jedoch stößt das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Sparpaket auf entschiedenen Widerstand der Städte und Gemeinden in NRW. Einsparungen, die lediglich darin bestehen, Kosten auf eine andere politische Ebene abzuwälzen, laufen dem Ziel der Haushaltskonsolidierung aller politischen Ebenen extrem zuwider. Dies bekräftigte das Präsidium des NWStGB heute in Paderborn.
Es gehe nicht an, daß die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zusätzlich mit rund 610 Millionen Mark pro Jahr an Sozialkosten belastet würden und zusätzlich Steuerausfälle durch Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zugunsten der Länderkassen in Höhe von 644 Millionen Mark hinnehmen müßten, machte NWStGB-Präsident Bürgermeister Albert Leifert deutlich: "Wir sind nicht der Lastesel einer Etat-Konsolidierung von Bund und Ländern".
Durch mehrere Projekte der Bundesregierung kommen auf die Städte und Gemeinden Mehrausgaben in unbestimmter Höhe zu:
zusätzliche Sozialausgaben durch Streichung oder Kürzung von Arbeitslosenhilfe, Wohngeld, Unterhaltsvorschuß
der Familienlastenausgleich (Kindergeld)
eine weitere Aushöhlung der Gewerbesteuer
Von der Bundesregierung geplante Streichungen, Kürzungen oder sonstige Belastungen:
Angaben in Mio. DM | Einsparung Bund | Belastung | Gemeinden |
bundesweit | NRW | ||
Arbeitslosenhilfe an Personen, die keine Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit gezahlt haben und daher kein Arbeitslosengeld beziehen, soll wegfallen | 1.000 | - 600 | - 120 |
Das pauschalierte Wohngeld für Sozialhilfeempfänger soll entfallen | 2.300 | - 2.300 | - 460 |
Wegfall des Bundesbeitrags zum Unterhalt von Kindern, deren Väter nicht zahlen (Unterhaltsvorschuß). Bereits jetzt trägt das jeweilige Land 50 Prozent dieser Kosten. NRW hat 1999 einen Teil seiner Charge an die Kommunen weitergereicht | 218 | - 150 | - 30 |
Steuerausfälle für Gemeinden durch Erhöhung der Gewerbesteuerumlage (Stichjahr 2001) | 3.220 | - 3.220 | - 644 |
Summe | 6.738 | - 6.270 | - 1.254 |
Sozialausgaben Die Bundesregierung macht geltend, die Kommunen sparten im Gegenzug durch die in Aussicht genommene Begrenzung von Beamten- und Pensionärsbezügen. Deren Einkünfte sollen in den kommenden zwei Jahren nur um den Prozentsatz der Inflationsrate steigen. Doch liegt in den Städten und Gemeinden der Anteil der Beamten nur bei rund zehn Prozent aller Beschäftigten. Große Kompensationen, so das NWStGB-Präsidium, seien aus dieser Maßnahme nicht zu erwarten. Auch könne dies nicht einseitig den Gemeinden zugerechnet werden, da eine maßvolle Anhebung der Bezüge im öffentlichen Dienst allen Ebenen zugute komme. Unternehmenssteuerreform Die von der Bundesregierung ins Auge gefaßte Unternehmenssteuerreform umfaßt viele Einzelpunkte. Dadurch würde die Wirtschaft um 30 Milliarden DM jährlich entlastet. Damit Bund, Länder und Gemeinden weiterhin ihren Aufgaben nachkommen können, ist eine Gegenfinanzierung vorgesehen. Entscheidend für die Finanzlage der Kommunen ist dabei das Vorhaben, die Abschreibungssätze zu senken: von 30 Prozent auf 20 Prozent (gültig für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens). Dadurch würde sich das Einkommen der Firmen erhöhen - mit der Folge höherer Steuereinnahmen für die öffentliche Hand. Die Bundesregierung sieht darin eine Quelle permanenter Mehreinnahmen für die Kommunen. Daher sollen diese von der Gewerbesteuer einen größeren Teil als bisher an Bund und Länder abgeben. Dies kritisierte das NWStGB-Präsidium als" falsches Rechenexempel". Wenn die Unternehmen ihre Maschinen und Anlagen nicht mehr so rasch abschreiben könnten, fielen zwar in den ersten Jahren mehr Steuern an. Dafür dauerte die Abschreibungsphase, die grundsätzlich die Steuern mindert, umso länger. "Im Endeffekt kommt es auf dasselbe hinaus", stellte Leifert klar. Eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage würde die NRW-Gemeinden im Jahre 2001 schätzungsweise mit 644 Millionen Mark und 2002 sogar mit 1,12 Milliarden Mark belasten. Dies sei unter keinen Umständen tolerierbar. Zwar erhöht die Senkung der Körperschaftssteuersätze und die Verringerung der Abschreibungssätze das Gewerbesteueraufkommen. Wenn Bund und Länder hier von den Gemeinden einen Ausgleich von mehr als 3 Milliarden Mark fordern, müssen beide jedoch bereit sein, für die erhöhten Soziallasten einen Ausgleich zu bezahlen. "Die Lösung kann nur lauten: Entweder Rücknahme der Kürzungen bei den Sozialen Leistungen oder Hände weg von einer Erhöhung der Gewerbesteuerumlage," betonte Leifert. Familienlastenausgleich Während früher das Kindergeld und die Gewährung von Steuernachlässen für Familien allein Sache des Bundes war, sind die Kommunen seit 1996 an der Finanzierung dieser Vergünstigungen mit 6,8 Prozent beteiligt. Grund war die Auszahlung des Kindergeldes durch die Arbeitgeber, was mittlerweile wieder rückgängig gemacht worden ist. Nun will die Bundesregierung die Städte und Gemeinden in Höhe ihres Anteils an der Einkommenssteuer - derzeit 15 Prozent - zu diesen Aufgaben heranziehen. Dies lehnte das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes strikt ab. Auf die Kommunen in NRW kämen noch in diesem Jahr Belastungen von 290 Millionen Mark zu. In den kommenden Jahren beliefen sich diese Zusatzkosten auf 188 Millionen Mark (2000), 236 Millionen Mark (2001) sowie 185 Millionen Mark (2002). "Ein solcher Aderlaß ist den Kommunen in NRW nicht zuzumuten", machte NWStGB-Präsident Leifert klar. Daher müsse die Verrechnung des Kindergeldes mit der Lohn- und Einkommensteuer umgehend abgeschafft werden.
Az.: G/2