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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 690/2016 vom 17.10.2016
Pressemitteilung: Spielräume nutzen für Verbesserung der Kommunalfinanzen
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, begrüßte die am Samstag verkündete grundsätzliche Einigung der Länder und des Bundes auf ein neues Finanzausgleichsystem. "Nach langer Zeit der Ungewissheit ist in zumindest zwei Punkten Klarheit geschaffen worden", betonte Schneider: "Erstens wird ab dem Jahr 2020 ein neues Kapitel in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen aufgeschlagen und zweitens wird NRW jährlich rund 1,43 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung haben. Wir erwarten, dass diese Spielräume auch zur Abmilderung der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen eingesetzt werden."
Schneider wies darauf hin, dass ungeachtet der hohen absoluten Zahl die finanzielle Verbesserung für NRW im Vergleich mit den meisten anderen Bundesländern unterdurchschnittlich ausfiele. Trotzdem sei das Ergebnis zu begrüßen, weil es für die kommenden Jahre Planungssicherheit schaffe.
"Allerdings ist es sehr wichtig, dass das Land die notwendigen Maßnahmen bereits jetzt einleitet und nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen im Jahre 2020 auf die lange Bank schiebt", mahnte Schneider. Konkret nannte er die Verbesserung der Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichs, das Engagement des Landes bei der angekündigten dritten Stufe des Stärkungspakts sowie den hoffnungslos unterfinanzierten Bereich des vor einer Reform stehenden Kibiz. "Unverzichtbar ist auch ein stärkeres Engagement des Landes bei der Integration", so Schneider. Das Gelingen der Integration dürfe nicht von der Finanzkraft der jeweiligen Kommune abhängen. Ansonsten drohe sie gerade in den Gemeinden zu scheitern, die besonders auf ihr Gelingen angewiesen sind, nämlich den finanzschwachen Gemeinden mit einer problematischen Sozialstruktur und hohen sozialen Ausgaben. In der Konsequenz würde die Abwärtsspirale dieser Gemeinden nicht gestoppt, sondern im Gegenteil weiter beschleunigt.
Schneider verwies schließlich darauf, dass die Einigung vom Samstag neben der Neuregelung des Finanzausgleichs eine Reihe von weiteren Punkten umfasse, deren Auswirkungen auf die Kommunen in den kommenden Wochen sorgfältig geprüft werden müssten.
So sei die Einigung auf eine dauerhafte Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), mit dem der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen zur Verfügung stellt, zu begrüßen, weil hierdurch die dringend notwendige Planungssicherheit, insbesondere im vom Sanierungsstau besonders betroffenen kommunalen Straßenbau, wiederhergestellt wird.
Zu begrüßen sei auch, dass die Brandmauer im Bildungsbereich - Stichwort: Kooperationsverbot - zumindest angepasst werde, sodass der Bund viel stärker als bisher in diesem Bereich Finanzmittel bereitstellen könne. "Das von der Bundesbildungsministerin angekündigte Programm zur Ausstattung der Schulen mit Computern könnte sich als sinnvolle Ergänzung erweisen zu dem kürzlich vom Land aufgelegten Programm Gute Schule 2020", so Schneider.
Dagegen seien die geplanten Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes - Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre sowie die Aufhebung der Bezugsdauergrenze - fachlich zwar nachvollziehbar. Hierdurch würden Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, bei denen der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Unterhaltsvorschusssatzes liegenden Unterhalt zahlt, begünstigt. Diese Novellierung dürfe aber nicht zu einer weiteren finanziellen Belastung der Kommunen führen. Zwingende Voraussetzung hierfür seien daher klare Regelungen, nach denen Bund und Länder die hierdurch anfallenden Mehrkosten zu tragen hätten, so Schneider abschließend.
Az.: 41.2.1-003/004