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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 336/2014 vom 06.05.2014
Pressemitteilung: Spielraum für fairen Finanzausgleich nutzen
Der Städte- und Gemeindebund NRW bedauert den Ausgang der Verfassungsbeschwerden etlicher Mitgliedstädte und -gemeinden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz des Jahres 2011. "Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs kommt allerdings für uns nicht überraschend. Es liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, in der das Gericht stets den weiten Entscheidungsspielraum des Landesgesetzgebers betont hat", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute anlässlich der Urteilsverkündung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Verfassungsgerichtshof hat das GFG für das Jahr 2011 vor dem Hintergrund des weiten Entscheidungsspielraums des Landesgesetzgebers als noch mit der Verfassung vereinbar erklärt. Er hat dabei ausgeführt, dass es nicht Aufgabe der Richter sei, das sachlich beste Finanzausgleichssystem zu beschreiben. Gerügt werde lediglich das Vorliegen eindeutiger Verfassungsverstöße.
"Wir werden nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung genau prüfen, ob sich in dem Urteil Hinweise für die fortwährende politische Auseinandersetzung um die Ausgestaltung des Finanzausgleichs finden lassen", sagte Schneider. Der Städte- und Gemeindebund NRW werde weiterhin für eine Aufstockung des Finanzausgleichs kämpfen, da die strukturelle Lücke bei den Kommunalfinanzen trotz einiger Verbesserungen in der Finanzausstattung immer noch nicht geschlossen sei.
Dies hätten auch die Ergebnisse der aktuellen Haushaltsumfrage des Verbandes (Pressemitteilung 14/2014 vom 29.04.2014) gezeigt. "Außerdem werden wir weiterhin die Defizite bei der Verteilungsgerechtigkeit im Finanzausgleich zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung machen", kündigte Schneider an. "Das Urteil zeigt noch einmal auf, welche Ermessensspielräume der Gesetzgeber besitzt. Diese sollte er auch mutig für einen wirklich fairen Finanzausgleich nutzen."
Az.: IV