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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 851/2003 vom 12.11.2003
Pressemitteilung: Sportvereine im Nachteil
Die Ankündigung der NRW-Landesregierung, die Zuschüsse von jährlich 11,5 Millionen Euro an Übungsleiter und Übungsleiterinnen in den 20.000 NRW-Sportvereinen zu streichen, stößt auf heftige Kritik bei den NRW-Kommunen. Die Sportvereine übernehmen insbesondere mit ihrer Jugendarbeit vor Ort einen umfassenden sozialen Auftrag. Dessen Erfüllung wird durch den Beschluss der Landesregierung gefährdet, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider , heute vor der Einbringung des Landeshaushaltes in Düsseldorf.
Er wies darauf hin, dass die Kommunen nicht in der Lage seien, die vom Land zu verantwortenden Einschnitte zu kompensieren. Zwar arbeite das Sportministerium eifrig daran, den Kommunen den Schwarzen Peter zuzuschieben. Sollte es zu der beabsichtigten Streichung kommen, sind die Mittel für den Sport jedoch endgültig verloren. Die Kommunen erhalten deshalb keinen einzigen Cent mehr im Gemeindefinanzierungsgesetz, stellte Schneider klar. Er widersprach damit der vom Land genährten Vorstellung, dieses habe den Kommunen - im Gegenzug zur Streichung der Übungsleiter-Zuschüsse - pauschale Mittel zur Weiterverteilung zugewiesen.
Für die Jahre 2004/2005 ist im NRW-Gemeindefinanzierungsgesetz ein Betrag von jeweils 27 Millionen Euro für investive Maßnahmen der Kommunen im Sport vorgesehen. Diese Mittel werden - so Schneider - dringend für Sanierung, Modernisierung und Bau von Sportstätten benötigt. Diese haben wie alle öffentlichen Bauten in den zurückliegenden Jahren unter der zunehmenden Finanznot der Städte und Gemeinden gelitten.
Wenn mit diesem Geld auch noch die Streichungen des Landes bei den Übungsleitern finanziert werden sollen, geht das erneut zu Lasten der Infrastruktur des Sports, erläuterte Schneider. Eine Ausweitung des Verwendungszwecks der Sportpauschale löse deshalb nicht die Probleme. Schneider erinnerte daran, dass die Kommunen bereits jetzt vier Fünftel der öffentlichen Sportförderung aufbrächten. Die Sportvereine und die Kommunen werden das Land nicht aus der gemeinsamen Verantwortung für den Breitensport und die Jugendarbeit entlassen. Das Gemeinde-finanzierungsgesetz ist nicht die Spardose des Sportministers, machte Schneider deutlich.
Az.: IV