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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 217/2018 vom 14.03.2018
Pressemitteilung: Städtebauförderung muss einfacher werden
Die kürzlich vom NRW-Bauministerium vorgestellte Studie zur Städtebauförderung bestätigt den Handlungsbedarf zur Verbesserung und Weiterentwicklung in diesem Bereich. "Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis hin zu Bewilligung und Abrechnung muss vereinfacht werden, damit er den praktischen Bedürfnissen vor Ort gerecht wird", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Das Gutachten zeige, dass sich die Städtebauförderung grundsätzlich bewährt hat und als wichtiges Instrument kommunaler Standortpolitik genutzt wird. Gerade vor dem Hintergrund des hohen Niveaus an Finanzmitteln, die Bund und Land den NRW-Kommunen zur Verfügung stellten, gelte es nun, den Investitionsstau auf kommunaler Ebene möglich rasch aufzulösen.
Die Studie zeige jedoch auch, dass viele Probleme nur auf Bundesebene zu lösen sind. Dies gelte insbesondere für das Vergaberecht sowie für die Anforderungen an die Mittelverwendung und -abrechnung. "Ein Großteil der Empfehlungen des Gutachtens richtet sich an den Bund", erklärte Schneider. Daher sähen die Städte und Gemeinden vor allem das Land NRW als Auftraggeberin der Studie in der Pflicht, sich für die Verbesserung der nationalen Rahmenbedingungen einzusetzen und gleichzeitig die durch das Gutachten identifizierten Probleme auf Landesebene zu lösen.
So nehmen die Kommunen die Förderrichtlinien des Landes und den Förderprozess als komplex und aufwändig wahr. Das Gutachten erteilt hierzu klare Prüfaufträge zur Entschlackung des Verfahrens durch die Landesregierung - unter anderem hinsichtlich des Umfangs und der Planungstiefe der Antragsunterlagen. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer wie beispielsweise Bayern böte sich die Einführung eines "Gesamt-Verwendungsnachweises" für Einzelmaßnahmen an. Dies könnte zu einer weiteren Entlastung der Kommunen und der Bezirksregierungen führen.
Kritisch bewertet der StGB NRW, dass das NRW-Bauministerium als Hauptursache für die langwierige Umsetzung von Fördermaßnahmen die Personalknappheit in den Kommunalverwaltungen anführt. "Vor allem die technischen Ämter als 'Flaschenhals' bei der Erhaltung der städtischen Infrastruktur zu bezeichnen, greift zu kurz", betonte Schneider. Richtig sei zwar, dass viele Städte und Gemeinden immer stärker einen Fachkräftemangel im Bau- und Planungsbereich zu verzeichnen haben. Dieses Problem lasse sich aber nicht kurzfristig lösen.
Angesichts der angespannten Haushaltssituation seien die Kommunen in der Vergangenheit oft gezwungen gewesen, Personal abzubauen. Außerdem stünden sie aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs und des demografischen Wandels in harter Konkurrenz um Personalressourcen zu den Unternehmen. Kommunen müssten daher in die Lage versetzt werden, qualifiziertes Personal angemessen zu bezahlen. "Das Land sollte deshalb den personellen Aufwand der Kommunen wenigstens in klar definierten Projekten oder Teilaspekten der Maßnahmenplanung finanziell unterstützen", machte Schneider deutlich.
Darüber hinaus forderten die Städte und Gemeinden Unterstützung des Landes beim Aufbau von Beratungsangeboten durch Dritte, welche die Städte und Gemeinden im Rahmen der Förderung in Anspruch nehmen könnten. Dies lege auch das Gutachten nahe.
Weitere Forderungen aus kommunaler Sicht enthält das Positionspapier Städtebauförderung des StGB NRW vom 07.11.2017 (siehe Anlage zu PM 25/2017).
Az.: 20.2.2-001/001