Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 248/2003 vom 19.03.2003

Pressemitteilung: Start frei für Standardabbau

Die Ankündigung von NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück, den Bestand an Verwaltungsvorschriften und Erlassen des Landes um mindestens ein Viertel zu reduzieren sowie Gesetze und Verordnungen zeitlich zu befristen, ist ein sinnvoller Ansatz zum Abbau von Bürokratie in Nordrhein-Westfalen. "Der Abbau von belastenden Standards ist gerade heute in Zeiten knapper Kassen eine vorrangige Aufgabe, der sich alle Standard setzenden Körperschaften widmen müssen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
 
Seit den 1980er-Jahren ist in zahlreichen Projekten versucht worden, kostenträchtige Personal- und Sachstandards abzubauen. Die bisherigen Erfolge - Nachweis der Kostenfolge bei neuen Gesetzen und Verordnungen, Verbesserung des Standard-Controllings - haben eine gewisse Bewusstseins-Bildung bewirkt, jedoch keinen durchgreifenden Erfolg gebracht. "Jetzt ist keine Zeit mehr für Experimente. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssen sofort von Standards entlastet werden“, forderte Schneider. Nur radikale Einschnitte wie die Begrenzung der Geltungsdauer von Gesetzen und Verordnungen und die damit verbundene Umkehr der Beweislast zu Lasten der Standard-Setzer - sprich: Fachministerien und Gesetzgeber - führten dazu, dass eine kritische Überprüfung stattfinde.
 
Der Abbau von Personal- und Sachstandards wie auch Verfahrens- und Ausstattungsstandards betreffe freilich nur das „Wie“ der Leistungserbringung. Damit würde nicht die Aufgabe selbst erfasst. "Parallel muss jedoch die überbordende Aufgabenlast der Kommunen reduziert werden“, erklärte Schneider. Leistungsgesetze im Sinne gesetzlicher Zuweisung von Pflichtaufgaben ohne entsprechende Kompensation der Kosten seien das eigentliche Problem. Insofern lasse sich die kritische Prüfung von Standards nicht von der Aufgabenkritik - und damit einer Reduzierung von Leistungen - trennen.
 
"Der Städte- und Gemeindebund NRW appelliert nachdrücklich an Landesregierung und Landtag, Aufgaben und Standards rasch abzubauen und von weiteren kostentreibenden Standard setzenden Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen“, erklärte Schneider. Das am 1. März 2003 in Kraft getretene Tariftreuegesetz verpflichte beispielsweise die Kommunen, Aufträge im Bereich Bauen und ÖPNV nur an Unternehmen zu vergeben, die ihre Arbeitnehmer nach bestimmten Tarifverträgen, die am Ort der Leistungserbringung gelten, bezahlen. Dies werde öffentliche Aufträge aller Voraussicht nach um durchschnittlich fünf Prozent oder bis zu 600 Mio. Euro jährlich teurer machen.

Az.: G/2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search