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StGB NRW-Mitteilung 616/2015 vom 20.10.2015
Pressemitteilung: Stopp für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftstaaten
Der Bund muss in Umsetzung des Dublin-Verfahrens wieder geltendes Asylverfahrensrecht anwenden und Flüchtlinge aus sicheren Herkunftstaaten an der deutschen Außengrenze abweisen. Dies hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) auf einer Sondersitzung in Düsseldorf gefordert. "Dazu müssen auch die Grenzkontrollen ausgeweitet werden", erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer.
Dringend nötig sei eine Änderung des Asylverfahrens für Armutsflüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern. Diese sollten künftig ihr Verfahren aus dem Heimatland selbst in Gang bringen und dafür nicht erst nach Deutschland einreisen. "Dies brächte eine enorme Entlastung für die Städte und Gemeinden und würde die Abschiebeproblematik erheblich entschärfen", machte der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, deutlich.
Mittelfristig sei die Flüchtlingskrise nur auf europäischer und internationaler Ebene zu lösen. Dazu müssten - so Schneider - die Asylgesetze der EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden, insbesondere was die Leistungen für die Asylsuchenden angehe. "Außerdem brauchen wir Verteilquoten, die für jedes Land verpflichtend sind", merkte Ruthemeyer an. Dies setze Obergrenzen für den Flüchtlingszustrom nach Europa voraus, die im Rahmen jährlicher Kontingente durch die EU festzulegen seien.
Um den Flüchtlingsstrom zu steuern, müssten in den Staaten mit EU-Außengrenze Verteilzentren eingerichtet werden. Bereits dort müsse eine Vorprüfung stattfinden, ob ein Asylantrag eine realistische Aussicht auf Erfolg habe. Wäre dies nicht der Fall, müssten die Antragstellenden von dort unverzüglich in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden.
Eine zentrale Rolle bei der Begrenzung des Flüchtlingsstroms spiele die Türkei. "Die EU muss dafür sorgen, dass die Lebensbedingungen in den dortigen Flüchtlingslagern rasch verbessert werden", betonte Schneider. Dies erfordere erhebliche finanzielle Unterstützung. Auf der anderen Seite müssten die türkischen Asylgesetze so erweitert werden, dass auch Nichteuropäer/innen dort einen Asylantrag stellen könnten.
Weitaus stärker müsse sich der Bund in der Flüchtlingsbetreuung engagieren. Dazu müsse er mindestens die Hälfte der neu ankommenden Flüchtlinge in eigenen Einrichtungen unterbringen und - bei Ablehnung des Asylantrags - von dort wieder in die Heimatländer zurückführen. "Nur so ist sicherzustellen, dass der unkontrollierte Zustrom von Flüchtlingen unterbunden wird", legte Ruthemeyer dar.
Az.: I