Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 614/2018 vom 21.11.2018
Pressemitteilung: Straßenausbaubeiträge besser reformieren
Straßenausbaubeiträge sind weiterhin ein geeignetes Mittel, um die Sanierung kommunaler Straßen zu finanzieren und die Anwohner/innen angemessen an den Kosten zu beteiligen. Dies hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW heute in Düsseldorf festgestellt. "Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und ein Ersatz durch Steuermittel wäre für die Bürgerinnen und Bürger keinesfalls die bessere Lösung", machte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, deutlich.
Die Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat in den vergangenen Wochen und Monaten große Emotionen geschürt. "Bei den Debatten ist häufig die Sachlichkeit auf der Strecke geblieben", erklärte Schneider. Vieles werde einseitig oder verzerrt dargestellt. Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass Kommunen mit der Erhebung von Straßenbaubeiträgen geltendes Recht umsetzten.
"In der Praxis entstehen für einzelne Bürgerinnen und Bürger manchmal hohe Belastungen, die diese nicht oder nur unter erheblicher Kraftanstrengung ausgleichen können", räumte Schneider ein. Angesichts explodierender Baukosten sei aber nicht zu vermeiden, diese zum Teil an die Anliegerinnen und Anlieger weiterzugeben. "Wir brauchen daher Lösungen, welche die Situation vor Ort befrieden und Akzeptanz finden, aber den Sanierungsstau bei der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur nicht weiter verschärfen", so Schneider.
Eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge und eine Kompensation durch Landesmittel könnten auf den ersten Blick als probates Mittel erscheinen. Dies wäre jedoch weder nachhaltig noch gerecht. Bei einer Finanzierung ausschließlich aus Steuern zahlten alle Bürger und Bürgerinnen - ganz gleich, ob sie einen Vorteil aus der Baumaßnahme ziehen oder nicht. Bislang zahlen lediglich Eigentümerinnen und Eigentümer an den ausgebauten Straßen selbst einen variablen Anteil der Sanierungskosten - und zwar abhängig vom individuellen Vorteil.
Da dieser an Hauptverkehrsstraßen naturgemäß geringer ist als an Anliegerstraßen, werden Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen heute schon zu einem überwiegenden Teil aus Steuermitteln finanziert. Lediglich bei Anliegerstraßen wird in der Regel mehr als die Hälfte der Baukosten von den Anliegern zurückgefordert, weil diese die Straße zum überwiegenden Teil nutzen.
Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wäre auch nicht nachhaltig, warnte Schneider. Die Kommunen begäben sich in eine hohe Abhängigkeit vom Land. Je nach Kassenlage könnten einmal zugesagte Mittel wieder gestrichen werden. "Wir können aktuell nicht erkennen, dass das Land bereit wäre, sich diese Kosten dauerhaft aufzubürden", betonte Schneider.
Auch eine Finanzierung über die Grundsteuer sei kein gangbarer Weg. Denn eine höhere Grundsteuer würde direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben. Die Folge wäre eine Umverteilung der Belastung "von oben nach unten". Abgesehen davon sei die Akzeptanz der Grundsteuer ohnehin schon gering und die Hebesätze lägen in vielen Kommunen bereits sehr hoch.
Vielmehr müssten Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger im bestehenden System umgesetzt werden. Durch flexible Zahlungsmöglichkeiten wie beispielsweise Ratenzahlung und niedrige Zinssätze könnten hohe Einmalzahlungen abgemildert und ihre Begleichung zeitlich gestreckt werden. Selbstredend komme im Einzelfall auch ein teilweiser oder vollständiger Erlass von Straßenausbaubeiträgen in Betracht, so Schneider: "Das Prinzip, diejenigen, die stärker von einer Maßnahme profitieren, auch stärker an der Finanzierung zu beteiligen, hat sich bewährt."
Ausgehend hiervon sind die Vorschläge der Regierungsfraktionen für eine Reform des Rechts der Straßenausbaubeiträge zu begrüßen.
Az.: 34.1.1-003