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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 22/2006 vom 09.12.2005
Pressemitteilung: Stromversorgung überall sicherstellen
Die Stromnetze in den ländlichen Gebieten Nordrhein-Westfalens müssen für die Zukunft fit gemacht werden. Dies hat der Städte- und Gemeindebund NRW anlässlich der heutigen Debatte im Düsseldorfer Landtag über den Stromausfall im Westmünsterland Ende November gefordert. Der Zusammenbruch der Versorgung unter außergewöhnlichen Wetterbedingungen hat uns vor Augen geführt, dass die Leitungsnetze noch nicht die Qualität haben, die künftig erforderlich ist, erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes Dr. Bernd Jürgen Schneider.
Der von allen Wissenschaftlern bestätigte Klimawandel führe dazu, dass extreme Wetterlagen wie Sturmwind, Starkregen, massiver Schneefall oder Blitzeis künftig häufiger auftreten. Hier müsse darüber nachgedacht werden, ob besonders wichtige Leitungswege, für die es im Stromnetz örtlich keinen Ersatz gibt, unterirdisch verlegt werden. Die im Einzelfall höheren Investitionskosten amortisieren sich langfristig durch geringere Ausfälle und weniger Schäden, machte Schneider deutlich. Gerade die Debatte über Schadenersatz für den tagelangen Stromausfall zeige, dass Störungen im Stromnetz volkswirtschaftlich teuer zu stehen kommen.
Für einen wetterfesten Netzausbau spreche zudem das Bemühen um Klimaschutz. Strom werde künftig stärker dezentral aus erneuerbaren Energien erzeugt und müsse - teils auf anderen Wegen als heute - zu den Verbrauchern geleitet werden. Auch stelle der Einsatz empfindlicher elektronischer Geräte in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben immer höhere Anforderungen an die Versorgungssicherheit sowie die Stabilität von Stromspannung und
-frequenz.
Im Zuge des demografischen Wandels werde der ländliche Raum an Bedeutung gewinnen. Ansiedlung und Ausbau von Unternehmen werde vorwiegend dort stattfinden, legte Schneider dar. Deshalb müssten die Stromnetze in der Fläche dieselbe Qualität und Dauerhaftigkeit erhalten wie die Leitungen großstädtischer Regionen.
Az.: IV