Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 323/2003 vom 28.02.2003
Pressemitteilung: Tariftreuegesetz kontraproduktiv
Das Tariftreuegesetz NRW, welches am 01. März 2003 in Kraft tritt, ist nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes NRW rechtlich bedenklich, nicht umsetzbar und wettbewerbshemmend. „Das Gesetz führt zu einer massiven Verteuerung der öffentlichen Aufträge um bis zu 600 Millionen Euro jährlich sowie zu einem erheblichen Zuwachs an Bürokratie“, warnte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Zwar sei das mit dem Tariftreuegesetz verfolgte Ziel, Dumpinglöhne zu vermeiden, richtig, so Schneider. Das rein leistungs- und produktbezogene Vergaberecht dafür zu nutzen, sei jedoch der falsche Weg. Das Tariftreuegesetz hat für die Städte und Gemeinden in NRW gravierende Folgen. Die Landesregierung selbst schätzt, dass die neuen Regelungen zu einer Verteuerung der Aufträge im Baubereich um bis zu fünf Prozent führen werden.
„In der heutigen Situation, wo die Städte und Gemeinden aufgrund der katastrophalen Finanzsituation ihre Investitionen immer weiter zusammenstreichen müssen, ist ein solches Gesetz Gift für das lokale Wirtschaftsklima“, führte Schneider aus. Zudem sei die NRW-Regelung voreilig, da gegenwärtig noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Berliner Tariftreueregelung ausstehe. Diese hatte bereits der Bundesgerichtshof als rechtswidrig angesehen.
Zudem werde durch die Verpflichtung der Kommunen, von den Unternehmen Tariftreue-Erklärungen zu verlangen, der Wettbewerb verfälscht. Gegenwärtig ist eine Vielzahl von Baubetrieben in Deutschland nicht tarifgebunden. Insofern stehe bei der Forderung, die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tariftreue zu koppeln, die vom Grundgesetz geschützte negative Koalitionsfreiheit auf dem Spiel. Diese stellt es allen Unternehmen frei, ob sie sich tariflich binden oder nicht.
Nicht zuletzt - so Schneider - führe die Prüfung der Tariftreue bei den Kommunen zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand: „Dies steht dem Streben der Landesregierung nach Deregulierung und Bürokratie-Abbau deutlich entgegen.“
Az.: G/2