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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 357/2004 vom 21.04.2004
Pressemitteilung: Tariftreuegesetz NRW aufheben
Das Tariftreuegesetz NRW, das vor gut einem Jahr in Kraft getreten ist, hat seinen Zweck verfehlt und muss daher aufgehoben werden. Dies machte heute in Düsseldorf der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider , deutlich: Statt dem erhofften Schutz vor Lohndumping hat es nur bürokratischen Mehraufwand und Verunsicherung gebracht.
Das Tariftreuegesetz NRW verlangt, dass Kommunen und andere öffentliche Stellen Bau-Aufträge sowie Aufträge im öffentlichen Nahverkehr nur an Unternehmen vergeben, welche die tarifvertraglich vereinbarten Löhne zahlen - und zwar die am Ort der Leistungserbringung. Damit sollen Wettbewerbs-Verzerrungen durch Einsatz von Niedriglohnkräften verhindert und tarifgebundene Arbeitsplätze gesichert werden. Die Kommunen in NRW unterstützten vorbehaltlos dieses Ziel, wenn es die örtliche und regionale Wirtschaft stärkt, erklärte Schneider. Es sei jedoch falsch, den Kampf gegen Dumping-Löhne über das rein leistungs- und produktbezogene Vergaberecht zu führen. Der richtige Weg sei das bereits bestehende, bundesweit geltende Mindestlohngesetz. Soweit Regelungsbedarf besteht, ist dieses Mindestlohngesetz zu verbessern und durch intensivere Kontrollen schlagkräftiger zu machen, forderte Schneider.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat - wie fast alle Verbände - frühzeitig darauf hingewiesen, dass das Tariftreuegesetz NRW verfassungswidrig ist, die öffentlichen Aufträge unzumutbar verteuert, einen enormen Verwaltungsaufwand verursacht und zudem nicht geeignet ist, den Gesetzeszweck zu erfüllen. Nun hat der Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags eine große Zahl von Verbänden und Sachverständigen zu einer Diskussion über die Erfahrungen mit dem Tariftreuegesetz NRW eingeladen. Fast alle Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge zeigten überdeutlich, dass sämtliche geäußerten Bedenken und Befürchtungen eingetreten sind, berichtete Schneider. Zudem habe sich gezeigt, dass es oft den Vertragspartnern - trotz aller Hilfestellung durch die Landesministerien - gar nicht möglich sei, die Vielzahl der einschlägigen Tarifverträge mit der nötigen Rechtssicherheit herauszufinden. Schließlich seien öffentliche Auftraggeber nicht in der Lage, die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren. Denn dafür wären unzumutbar aufwändige Kontrollen der Lohnunterlagen in den Personalbüros der Firmen vor Ort nötig.
Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert daher Landesregierung und Landtag auf, das Tariftreuegesetz unverzüglich aufzuheben. Hier bietet sich der Landesregierung eine gute Gelegenheit, mit dem von ihr propagierten Bürokratie-Abbau und der ´Schlanken Verwaltung´ernst zu machen, so Schneider.
Az.: II