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StGB NRW-Mitteilung 224/2007 vom 28.02.2007
Pressemitteilung: Tragfähige Grundlage für neue Finanzierung der Kinderbetreuung
Die kommunalen Spitzenverbände sehen in dem vom Land vorgeschlagenen neuen Fördersystem eine tragfähige Grundlage, um die Finanzierung für die Kinderbetreuung zu reformieren. „Positiv hervorzuheben ist besonders, dass das Land künftig bereit ist, den Ausbau der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder verstärkt zu fördern. Das ist angesichts der gesellschaftspolitischen Bedeutung und der finanziellen Dimension dieser Aufgabe ein wichtiges und notwendiges Signal. Das Land unterstützt damit aktiv die Anstrengungen der Kommunen in NRW für ein besseres Angebot an Kinderbetreuung“, erklärten heute der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Fritz Schramma, Köln, sowie die Präsidenten des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Kubendorff, Kreis Steinfurt, und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Heinz Paus, Paderborn.
Die Vorteile der neuen Kindergartenfinanzierung lägen in einer verstärkten Steuerungskompetenz der Jugendämter, einem flexibleren Einsatz der Mittel und der Möglichkeit, auf sich verändernde Elternwünsche zu reagieren, betonten Schramma, Kubendorff und Paus. Die finanziellen Auswirkungen des neuen Systems für die Kommunen müssten allerdings im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch genauer abgeschätzt und überprüft werden, so dass sich möglicherweise im Detail noch Änderungen an dem Modell ergeben können. Erfreulich sei die verabredete und noch zu konkretisierende Revisionsklausel, durch die spätestens im Jahr 2011 überprüft werden soll, wie das neue System wirkt und wie sich die Kosten entwickeln. Völlig unrealistisch sei dagegen die Annahme des Landes, dass die Elternbeiträge 19 Prozent der Finanzierung ausmachen sollen. Im Durchschnitt betrügen die Elternbeiträge derzeit rund 13 Prozent, und die Differenz hätten im Ergebnis die Kommunen zu finanzieren. Hierüber müsse im Gesetzgebungsverfahren nochmals gesprochen werden.
Es sei nützlich gewesen, dass das Land intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden, den freien Trägern und den Kirchen verhandelt hat, sagten Schramma, Kubendorff und Paus: „Es ist gelungen, sich gemeinsam auf neue Pauschalen für die Finanzierung zu verständigen. Gleichzeitig sind mit Einrichtungsträgern und Kostenträgern Verabredungen getroffen worden, welche Personalausstattung und welche Gruppengröße mit den Pauschalen zu finanzieren sind. Dies schafft Vertrauen, bringt Verlässlichkeit in der Planung und leistet einen Beitrag zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote.“ Ebenfalls positiv werteten die kommunalen Spitzenverbände die Erklärung der Kirchen, im Zuge der neuen Finanzierungsstruktur ihr Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder aufrecht zu erhalten.
Für die Reduzierung des Trägeranteils der Kirchen von 20 auf 12 Prozent halten die Städte, Kreise und Gemeinden eine volle Kostenübernahme durch das Land ohne eine finanzielle Beteiligung der Kommunen für erforderlich. In den Verhandlungen sei immerhin erreicht worden, dass das Land nicht nur die Hälfte dieser Kosten übernehme, sondern 75 Prozent.
Die noch offenen Fragen der Umstellung des Fördersystems müssten nun im Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden, erklärten Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund. Darüber hinaus müssten die Ausgestaltung und Finanzierung der Sprachförderung im Kindergarten und der Familienzentren als neue Aufgaben geregelt werden.
Az.: III