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StGB NRW-Mitteilung 625/2015 vom 02.10.2015
Pressemitteilung: Transitzonen für Flüchtlinge in Grenznähe
Das von Innenminister Thomas de Maizière geforderte so genannte Flughafenverfahren ist ein probates Mittel, den Zustrom der Flüchtlinge nach Deutschland zu begrenzen. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen. "Wir müssen diejenigen, bei denen offenkundig kein Asylgrund vorliegt, von einer Einreise nach Deutschland abhalten. Das betrifft insbesondere Flüchtlinge aus sicheren Herkunftstaaten des Balkans".
Das Asylverfahrensgesetz regelt, dass Asylsuchende an einem Flughafen in eine Transitzone gebracht werden können und dort innerhalb von wenigen Tagen über ihren Antrag entschieden wird, bevor man ihnen die Einreise gestattet. Bei einer Ablehnung kann die Antrag stellende Person aus der Transitzone am Flughafen heraus abgeschoben werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag "offensichtlich unbegründet" ist oder der/die Antragstellende keine Papiere bei sich hat.
Ähnlich den Transitzonen auf Flughäfen müssten daher an den südlichen Grenzen Deutschlands durch den Bund große Aufnahmeeinrichtungen geschaffen werden. Dort müsste eine Schnellprüfung stattfinden, ob Asylanträge offensichtlich unbegründet sind. Personen, bei denen dies zutreffe, müssten dann unverzüglich und konsequent aus diesen Einrichtungen durch den Bund in ihre Heimat zurückgeführt werden. "Dies wäre ein einfacher, aber wirkungsvoller Schritt, um illegale Einreise einzudämmen", machte Schneider deutlich.
Bis diese grenznahen Transitzonen eingerichtet seien, müsse das Land Asylsuchende aus den westlichen Balkanstaaten, die nur geringe Chance auf Anerkennung hätten, in seinen eigenen Aufnahmeeinrichtungen behalten und von dort aus zurückführen. "Eine Verteilung auf die Kommunen macht die Rückführung um ein Vielfaches schwieriger", warnte Schneider. Städte und Gemeinden seien an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangt. Kämen weiterhin immer mehr Flüchtlinge, wären die Verteilungskonflikte auf örtlicher Ebene bald nicht mehr beherrschbar.
Az.: I