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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 418/2004 vom 10.05.2004
Pressemitteilung: Umsetzung von Hartz IV partnerschaftlich gestalten
Städte- und Gemeindebund NRW sowie Landkreistag NRW haben sich auf ein möglichst gemeinsames Vorgehen von Kreisen und kreisangehörigen Kommunen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe geeinigt. Wir wollen damit ein Signal geben, dass eine bürgernahe Umsetzung der Hartz IV-Gesetze nicht an unterschiedlichen Grundsatz-Positionen in der kommualen Familie scheitern muss, erklärten heute die beiden Hauptgeschäftsführer der Verbände Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW) sowie Dr. Alexander Schink (Landkreistag NRW) in Düsseldorf.
Eine wesentliche Meinungsverschiedenheit liegt in der Frage, wer die Betreuung arbeitsfähiger Langzeit-Arbeitsloser übernehmen solle. Die Kommunen sind für eine Trägerschaft des Bundes, die Kreise für eine Übernahme der Aufgabe in kommunale Hand. StGB NRW und LKT NRW halten es allerdings gemeinsam für unabdingbar, dass sich die Kreise in eigener Verantwortung - und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen - für das auf ihre regionale Situation passende Modell entscheiden können. Deshalb fordern die kommunalen Spitzenverbände, dass die so genannte Option für eine kommunale Aufgaben-Trägerschaft - als Alternative zum Modell der Arbeitsgemeinschaft - kommunalfreundlich ausgestaltet wird.
Unabhängig davon, ob Staat oder Kommunen für die Integration arbeitsfähiger Langzeit-Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt zuständig werden, sollten - so die Ansicht von Schneider und Schink - die kreisangehörigen Kommunen angemessen in Meinungsbildung und Initiativen der Kreise einbezogen werden. Dies gelte vor allem mit Blick auf das Fachpersonal bei den Städten und Gemeinden.
Generell müsse die Grundsicherung für Arbeit Suchende möglichst dezentral und bürgernah organisiert werden. Zusätzliche Wege für erwerbsfähige Hilfebedürftige sowie unnötiges Verschieben kommunalen Fachpersonals müssten möglichst vermieden werden, betonten Schneider und Schink. Kreise und kreisangehörige Städte in NRW seien bereit, ihr vielfach bewiesenes Know-how in diesem Bereich einzubringen.
Freilich müssten die Finanzierungs-Regelungen so verändert werden, dass die Kommunen die ihnen zugesagte Entlastung von 2,5 Mrd. Euro jährlich bundesweit auch tatsächlich erhalten, machten Schneider und Schink deutlich: Die für NRW berechnete Belastung von mindestens 1,2 Mrd. Euro jährlich muss in die mehrfach vom Bund zugesicherte Entlastung umgewandelt werden.
Az.: III