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StGB NRW-Mitteilung 631/2016 vom 14.09.2016
Pressemitteilung: Unbrauchbare Kriterien für NRW-Wohnsitzauflage
Der Städte und Gemeindebund NRW begrüßt, dass die NRW-Landesregierung - entsprechend der Forderung der kommunalen Spitzenverbände - von der bundesgesetzlichen Möglichkeit einer landesseitigen Wohnsitzauflage Gebrauch machen will. Denn eine solche Wohnsitzauflage für anerkannte Asylsuchende ist grundsätzlich als Instrument geeignet, um Ghettobildung zu verhindern und die Integration in die aufnehmende Gesellschaft zu fördern. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich der Eckpunkte der Landesregierung zur landesseitigen Wohnsitzauflage hingewiesen.
Die Wohnsitzauflage - eingeführt durch das Bundes-Integrationsgesetz - verpflichtet anerkannte Asylsuchende, noch maximal drei Jahre an dem Ort zu wohnen, an dem sie bereits das Anerkennungsverfahren abgewartet haben. Bisher wurden Asylsuchende in NRW nach einem Schlüssel auf die Kommunen verteilt, bei dem die Einwohneranzahl zu 90 Prozent und die Fläche zu zehn Prozent berücksichtigt wurden. "Dies muss auch so bleiben", so Schneider.
Demgegenüber will die Landesregierung diesen seit Jahrzehnten anerkannten Verteilungsschlüssel unter anderem um Kriterien des Wohnungsmarktes und des Arbeitsmarktes verändern. "Das führt aber dazu, dass im Rahmen des Asylverfahrens zugewiesene Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung eine andere Zuweisung erhalten", warnte Schneider. Die beabsichtige Änderung der Verteilkriterien sei auch deshalb abzulehnen, weil die Landesregierung selbst einräume, dass zum Beispiel für den Bereich des Arbeitsmarktes keine konkreten Daten je Kommune vorlägen. "Aber auch die Daten, die für das Kriterium Wohnungsmarkt herangezogen werden sollen, sind alles andere als unstrittig", legte Schneider dar. Im Übrigen unterlägen diese Daten einer ständigen Veränderung und seien daher für eine sachgerechte Verteilung der Flüchtlinge nicht geeignet.
Schließlich höben sich die angedachten Kriterien mitunter gegenseitig auf, so Schneider. Denn ein guter Arbeitsmarkt könne dazu führen, dass die Situation am Wohnungsmarkt alles andere als rosig sei. In rechtlich unzulässiger Weise wolle die Landesregierung schließlich über die bundesgesetzliche Ermächtigung hinaus auch noch solche Städte entlasten, in denen eine größere Anzahl von Ausländer(inne)n aus osteuropäischen EU-Ländern lebt. "All diese Zusatzkriterien zum bisherigen Verteilschlüssel und die dafür erforderliche Reduzierung der Gewichtung der Einwohneranzahl auf 80 Prozent sind daher abzulehnen", so Schneider abschließend.
Az.: 37.0.3