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StGB NRW-Mitteilung 789/2016 vom 10.11.2016
Pressemitteilung: Unterhaltsvorschuss nicht zulasten der Kommunen
Die vom Bund geplante Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes darf nicht zu einer Mehrbelastung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen führen. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: "Die sozialpolitisch sinnvolle Besserstellung der Kinder von Alleinerziehenden ginge sonst einseitig zulasten der kommunalen Jugendämter".
Bisher erhalten Kinder von Alleinerziehenden entweder maximal 72 Monate lang oder bis zum zwölften Lebensjahr vom Staat einen monatlichen Zuschuss, wenn das andere Elternteil - meistens der Vater - die festgelegten Alimente nicht zahlt. In NRW waren 2015 rund 350.000 Eltern allein erziehend, von deren Kindern rund 104.000 Unterhaltsvorschuss bezogen. Die Kosten dieser Unterstützung - 2015 in NRW gut 218 Mio. Euro - teilen sich Bund und Land zu jeweils einem und zwei Dritteln. Nordrhein-Westfalen reicht allerdings 80 Prozent seines Kostenanteils an die Kommunen weiter. Diese treiben nach Möglichkeit den Unterhaltsvorschuss bei den säumigen Eltern ein. Allerdings gelingt dies nur in durchschnittlich 20 Prozent der Fälle. "Somit bleiben die Städte und Gemeinden auf einem Großteil der Unterhaltskosten für Alleinerziehende sitzen", merkte Schneider an.
Nun will der Bund den Unterhaltsvorschuss ausweiten auf die gesamte Lebenszeit von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. "Damit stiege die Anzahl der Betroffenen - und damit der Kosten - auf das Zwei- bis Dreifache", warnte Schneider. Bisher können Alleinerziehende, wenn sie für ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten, Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch SGB II - das System Hartz IV - in Anspruch nehmen. Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz haben aber Vorrang.
"Das Gesetz muss so reformiert werden, dass daraus den Kommunen keine Mehrkosten erwachsen ", forderte Schneider. Daher müssten Bund und Land NRW ihren Kostenanteil erhöhen, um die Ausweitung der Leistungen bis zum 18. Lebensjahr zu finanzieren. Wohl habe der Bund angeboten, auf die Weiterleitung erfolgreich eingetriebener Unterhaltsvorschuss-Zahlungen zu verzichten. "In NRW fällt dieser Einnahmeposten aber so gering aus, dass den betroffenen Kommunen damit nicht geholfen wäre", erklärte Schneider. Eher müsse das Land NRW einen höheren Anteil der Kosten übernehmen: "Andere Bundesländer wie beispielsweise Bayern tragen diese Ausgaben komplett."
Nicht zuletzt müsse das Gesetzgebungsverfahren in Ruhe und unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt werden. Ein rascher Beschluss und ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2017 wären zwar theoretisch möglich, eine Umsetzung wäre es aber nicht. Denn die Kommunen könnten bis dahin gar nicht die Verwaltung im erforderlichen Maße ausbauen. Weder lasse sich so rasch zusätzliches Personal gewinnen, noch seien so kurzfristig genügend Mittel vorhanden. "Mit einem Durchpeitschen des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat wäre niemandem gedient", so Schneider abschließend.
Az.: 35.0.13