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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 209/2007 vom 22.02.2007
Pressemitteilung: Unternehmensteuerreform zulasten der Kommunen?
Angesichts der anhaltend angespannten Finanzsituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen warnt der Städte- und Gemeindebund NRW vor erheblichen Steuerausfällen im Zuge der Unternehmen€steuerreform. „Wir unterstützen grundsätzlich die Pläne der Großen Koalition zur Reform der Unternehmensbesteuerung, um den Wirtschaftsstandort Deutschland noch wettbewerbsfähiger zu machen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Geschäftsgrundlage für die Unternehmensteuerreform sei aber, dass sie für die Kommunen aufkommensneutral bleibe.
Schneider erinnerte daran, dass die Verhandlungsführer der Großen Koalition, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und der hessische Ministerpräsident Roland Koch, ausdrücklich zugesagt hätten, die Kommunen würden durch die Reform nicht schlechter gestellt. Nun gäben Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zu den Auswirkungen der Unternehmensteuerreform auf Bund, Länder und Gemeinden Anlass zur Sorge. Danach kämen auf die Kommunen in den Jahren 2008 bis 2011 erhebliche Mindereinnahmen von rund 4,3 Milliarden Euro bundesweit zu. „Dies bedeutet für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen einen Einnahmeausfall von annähernd einer Milliarde Euro“, machte Schneider deutlich. Hinzu kämen mittelbare Einnahmeverluste über den kommunalen Finanzausgleich von knapp 500 Millionen Euro.
Vor dem Hintergrund eines Höchststandes an Kassenkrediten von rund 12,5 Milliarden Euro - Folge langjähriger Defizite in den Verwaltungshaushalten - seien Steuerausfälle für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen nicht zu akzeptieren. Entgegen optimistischen Meldungen über die Gesundung der Kommunalfinanzen bleibe die kommunale Finanzsituation äußerst problematisch. „Ein deutliches Zeichen ist neben dem Rekord an Kassenkrediten auch ein Höchststand von 114 Städten und Gemeinden im Nothaushaltsrecht“, legte Schneider dar.
Eine jüngst von der Bertelsmann Stiftung vorgestellte Studie belege ebenfalls das Ausmaß der Verschuldung. Danach wiesen die NRW-Kommunen im bundesweiten Vergleich der Flächenländer eine sehr hohe Pro-Kopf-Verschuldung auf. „Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können daher keine Steuergeschenke machen“, betonte Schneider.
Der Städte- und Gemeindebund NRW werde sich vehement gegen eine Unternehmensteuerreform einsetzen, welche Steuerausfälle bewusst in Kauf nimmt. „Der Gesetzentwurf muss so korrigiert werden, dass die kommunale Ebene keine Steuereinnahmen verliert. Erforderlich ist dazu eine deutlich maßvollere Absenkung der Steuermesszahl“, so Schneider. Anderenfalls werde das Reformwerk nicht die Zustimmung der Städte und Gemeinden finden. Es könne nicht sein, dass der Bund den Kommunen wiederholt Versprechungen mache über günstige finanzielle Auswirkungen, die dann nicht eingehalten würden. Nachdem die zugesagte Entlastung bei den Hartz IV-Reformen in Höhe von bundesweit 2,5 Milliarden Euro nicht eingetreten sei, könne man nicht hinnehmen, dass hier wiederum ein großes Reformwerk entgegen den Versprechungen aus der Bundespolitik zulasten der Städte und Gemeinden in die Welt gesetzt werde.
Az.: IV