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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 382/2008 vom 10.06.2008
Pressemitteilung: Urteil zur Soli-Überzahlung muss respektiert werden
Die Städte und Gemeinden in NRW lassen sich durch die Aussagen der NRW-Landesregierung zur Höhe des kommunalen Anteils an den Solidarlasten nicht beunruhigen. „Es handelt sich um ein finanzwissenschaftliches Gutachten, nicht mehr und nicht weniger“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich der Veröffentlichung des so genannten Lenk-Gutachtens.
In einem Urteil von Ende 2007 hatte der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster das Land dazu verpflichtet, den Städten und Gemeinden Überzahlungen bei den Einheitslasten zurückzuerstatten. In der Begründung seines Urteils war das Gericht von einer Überzahlung von rund 450 Mio. Euro ausgegangen. Die Landesregierung geht hingegen davon aus, dass der kommunale Anteil anders berechnet werden müsse. Die Kommunen sollen sich nicht nur an den tatsächlichen Zahlungen des Landes NRW in den Länderfinanzausgleich beteiligen, sondern auch anteilsmäßig Ansprüche mitfinanzieren, die NRW ohne die Deutsche Einheit vermutlich im Länderfinanzausgleich gegen andere Bundesländer gehabt hätte.
Der Leipziger Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Thomas Lenk hat nun Berechnungen vorgelegt, welche finanziellen Nachteile dem Land durch die Deutsche Einheit insgesamt entstanden sind, und kommt zu dem Schluss, dass - je nachdem mit welchen Annahmen gearbeitet wird - die kommunale Überzahlung gering ausfällt oder sogar zu wenig beigetragen wurde.
„Dieses Argument ist nicht neu und hat den Verfassungsgerichtshof bereits im vergangenen Jahr nicht davon abgehalten, eine Überzahlung festzustellen“, kommentierte Schneider die Ergebnisse des Gutachtens. „Aus unserer Sicht ist es bereits grundsätzlich zweifelhaft, ob der Nichteintritt hypothetischer Vorteile überhaupt als Belastung gewertet werden darf.“ Der Städte- und Gemeindebund NRW werde gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden das Gutachten im Detail analysieren und dann mit der Landesregierung das Gespräch suchen. „Das Ergebnis kann aber nicht die Rückzahlung der vom Land bereits veranlassten Abschlagszahlung von 650 Mio. Euro sein“, betonte Schneider abschließend.
Az.: IV