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StGB NRW-Mitteilung 603/2009 vom 12.11.2009
Pressemitteilung: Verfassungsbeschwerde gegen finanzielle Folgen des KiFöG
Gegen die durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) ausgelösten zusätzlichen Kosten haben mehr als 20 Städte und Kreise Kommunalverfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Münster eingereicht. Durch die Bestimmungen des KiFöG zum Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder entstehen den Kommunen erhebliche finanzielle Belastungen. Die Städte, Kreise und Gemeinden unterstützen die Ausbauziele von Bund und Land für die Kinderbetreuung. Die nach Abzug der Bundesmittel entstehenden Kosten müssen jedoch nach Auffassung der Kommunen und ihrer Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen werden. Die Frage des Ausgleichs der den Kommunen zustehenden Finanzierungsmittel soll nun gerichtlich geklärt werden. Die Verfassungsbeschwerde wurde jetzt vor Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Frist eingereicht.
Seit dem Jahr 2004 ist den Kommunen ein finanzieller Belastungsausgleich durch das Land verfassungsrechtlich garantiert, wenn ihnen neue Aufgaben übertragen werden oder bestehende Aufgaben wesentlich verändert werden („Konnexitätsprinzip“). Dies ist nach Auffassung der Kommunen mit dem Ausführungsgesetz des Landes zum Kinderförderungsgesetz des Bundes erfolgt, da das Land Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe bestimmt hat.
„Die im Kinderförderungsgesetz vorgesehenen Schritte zum Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder stellen wichtige Bausteine für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit dar“, erläuterten der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Norbert Bude, Mönchengladbach, der Präsident des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Kubendorff, Kreis Steinfurt, sowie der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen. „Die Kommunen engagieren sich vor Ort für die Umsetzung dieser sinnvollen Regelungen. Aber sie können die ehrgeizigen Ausbauziele des Gesetzes unmöglich mit den bisher zur Verfügung stehenden Finanzmitteln bewältigen. Da das Land den Kommunen die Aufgaben übertragen hat, muss es auch für die zusätzlichen Kosten geradestehen.“
Bude, Kubendorff und Schäfer betonten zugleich, dass die kommunalen Spitzenverbände trotz der Verfassungsbeschwerde weiterhin bereit sind, mit dem Land auf dem Verhandlungsweg eine einvernehmliche Lösung zu finden.