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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 752/2000 vom 20.12.2000
Pressemitteilung: Verkehrsberuhigung flexibler zu gestalten
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die aller Voraussicht nach zum 1.2.2001 in Kraft tritt, wird die Einrichtung von Tempo 30-Zonen wesentlich vereinfacht. "Dies ist ausdrücklich im Sinne der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Friedrich Wilhelm Heinrichs, heute in Düsseldorf.
Der Verband hatte sich im Rahmen der Diskussion um Verkehrsberuhigung, die mit dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene wieder aufgelebt war, dafür eingesetzt, Kommunen mehr Spielraum einzuräumen für einen besseren Schutz der Verkehrsteilnehmer sowie zur Verbesserung des Wohnumfelds und der städtebaulichen Entwicklung.
Insbesondere hatte der Verband situationsgerecht abgegrenzte Tempo 30-Zonen, den Abbau von Ausstattungsstandards sowie die Zulassung von Fahrbahnmarkierungen und anderen einfachen Gestaltungsmitteln gefordert. Mit der Novellierung der StVO haben sich Bundesrat und Bundesverkehrsministerium dieser Position weitgehend angeschlossen.
Künftig müssen Verkehrsteilnehmer in geschlossenen Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen stets mit Tempo 30-Zonen rechnen. Dafür werden Autofahrer - wie von der Rechtsprechung gefordert - Straßen in Tempo 30-Zonen deutlich von Straßen außerhalb solcher Zonen unterscheiden können. Dies soll dadurch gewährleistet sein, dass in Tempo 30-Zonen grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gilt und dass auf Ampeln, Mittelstreifen oder benutzungspflichtige Radwege verzichtet wird.
Um Autofahrern das Bewusstsein zu geben, dass sie sich in einer Tempo 30-Zone befinden, waren bisher Aufpflasterungen, Pflanzbeete und -kübel oder "Eingangstore" nötig". Solche bauliche Veränderungen können künftig nicht mehr erwartet werden. Statt dessen reicht eine Verengung der Fahrbahn durch Markierung von Parkständen und Sperrflächen aus.
"Die alternativ diskutierte generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 innerorts wäre angesichts der höchst unterschiedlichen städtebaulichen Situation in den Städten und Gemeinden zu starr gewesen", betonte Heinrichs. Die Kommunen wünschten sich Tempo 30-Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Fast alle hätten bereits solche Zonen eingerichtet. Den gesetzlichen Anforderungen an die Ausstattung konnten sie jedoch häufig aus finanziellen Gründen nicht gerecht werden. Raser beriefen sich daher häufig mit Erfolg darauf, eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht zu erkennen.
Als "Wermutstropfen in der Novelle" bezeichnete Heinrichs die Tatsache, dass weitergehende Möglichkeiten der Markierung in Tempo 30-Zonen nicht zugelassen worden sind. Insbesondere die in der Praxis bewährten Halte- oder Wartelinien an "rechts-vor-links"-Kreuzungen würden weiterhin nicht geduldet.
Dies bedeute für Kommunen, die davon verstärkt Gebrauch gemacht hätten, einen großen Aufwand beim Rückbau. Zusammenfassend meinte Heinrichs: "Durch die Neuregelung können Städte und Gemeinden kostengünstig einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, zur Verbesserung des Wohnumfeldes sowie zum Abbau des "Schilderwaldes" leisten und andererseits allen Verkehrsteilnehmern eine transparente und überschaubare Verkehrsregelung abseits der Vorfahrtsstraßen bieten."
Az.: G/2