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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 411/2008 vom 27.05.2008
Pressemitteilung: Verkehrssicherheit durch besseres Miteinander
Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert eine Rückbesinnung auf die Prinzipien „Vorsicht und Rücksicht“ in Verkehrsrecht und Straßenbau. Dies entspreche eher der Straßenverkehrsordnung und der städtebaulichen Planung, erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. „Straßenräume sollten noch stärker als bisher möglichst ohne Verkehrsschilder, also quasi selbsterklärend gestaltet werden.“
Angesichts des Alters vieler kommunaler Straßen steht in zahlreichen Orten die Sanierung ganzer Straßennetze im Sinne einer Erhaltungsstrategie an. Dabei - so Schneider - sollten die Verkehrswege unter Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen Grundsätze der gegenseitigen Rücksicht, der ständigen Vorsicht, des Vorausschauens sowie der Sichtbarkeit und Barrierefreiheit zum „Lebensraum Straße“ ausgebaut werden.
Hierbei verdiene eine Philosophie der Deregulierung Unterstützung, die derzeit unter dem Begriff „Shared Space“ diskutiert wird. „Das gleichberechtigte Neben- und Miteinander Aller nimmt insbesondere den Autofahrern die vermeintliche Sicherheit, innerhalb des für sie reservierten Verkehrsraums nicht auf andere achten zu müssen. Kommunikation etwa durch Blickkontakt zwischen den Verkehrsteilnehmern sollte Vorrang vor Beschilderung haben“, merkte Schneider an.
Diese Philosophie der Deregulierung könne in Deutschland freilich nicht als wörtlich umzusetzende Handlungsanweisung verstanden werden. Dies ließen die Straßennetze, die Verkehrsdichte und die Mentalität der Verkehrsteilnehmer nicht zu, machte Schneider deutlich. Entfernung von Schildern und stattdessen Selbsterklärung des Raumes sowie eine stärkere Verständigung im Straßenverkehr könnten nicht überall funktionieren.
Der Städte- und Gemeindebund NRW plädiere daher für die Annäherung an ein kommunikatives Miteinander im Straßenraum zunächst dort, wo unterschiedliche Nutzungen und Verkehrsarten nahezu gleichwertig vorhanden seien. Dies könnten reine Wohnstraßen, aber auch Quartiersstraßen und innerörtliche Geschäftsstraßen oder Ortskerne sein.
Hier sollten konsequent verkehrsberuhigte Bereiche und temporeduzierte Zonen ausgewiesen werden. Sollte daraufhin ein Umdenken bei den Verkehrsteilnehmern einsetzen, könne eine Gestaltung im Sinne von „Shared Space“ auch für Sammelstraßen und für geeignete innerörtliche Hauptverkehrsstraßen geprüft werden, betonte Schneider.
Az.: III