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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 543/2015 vom 11.09.2015
Pressemitteilung: Verteilschlüssel für Kommunal-Investitionen sachgerecht
Der Verteilungsschlüssel für die Investitionsfördermittel des Bundes, den der Gesetzesentwurf der NRW-Landesregierung vorsieht, ist sachgerecht und ausgewogen. Darauf haben der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW anlässlich der heutigen Anhörung im kommunalpolitischen Ausschuss des Landtages hingewiesen.
"Es ist richtig, die Bundesmittel so auf die Kommunen zu verteilen, dass jede Gebietskörperschaft denjenigen Anteil an den Fördergeldern erhält, der ihrem Anteil an den Schlüsselzuweisungen der Jahre 2011 bis 2015 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs entspricht", machten die Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, sowie des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, deutlich. Auf diese Weise werde das im Bundesgesetz vorgesehene Förderziel, die Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände gezielt zu stärken, in sachgerechter Weise umgesetzt.
Auch wenn die NRW-Landesregierung mit dem Vorschlag dieses Verteilungsmaßstabs auf erheblichen Widerstand bei den Großstädten gestoßen sei, profitierten von dem Verteilungsmaßstab doch letztlich alle finanzschwachen Kommunen entsprechend dem Grad ihrer Finanzschwäche. "Trotz mancher grundsätzlicher Bedenken aus Sicht des kreisangehörigen Raums gegen die Mechanik des kommunalen Finanzausgleichs wurde für die aktuelle Verteilung der Bundesförderung ein zügig umsetzbarer und rechtssicherer Kompromiss gefunden", legten Schneider und Klein dar. Daran müsse im Interesse einer baldigen Auszahlung der Gelder festgehalten werden.
Von einer "Verteilung mit der Gießkanne" könne keine Rede sein. Bei dem vorgesehenen Schlüssel schneiden die Großstädte sehr gut ab: Die Hälfte der Gesamtsumme fließt in nur 16 Kommunen darunter im Wesentlichen in die Großstädte. 75 Prozent der Mittel erhalten nur 58 der insgesamt 427 Kommunen.
Vor diesem Hintergrund erwarten der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW nunmehr einen raschen Beschluss des Landtages, damit die seit längerem im Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes bereitliegenden Mittel schnellstmöglich abgerufen werden können. "Angesichts des kommunalen Investitionsstaus ist eine zügige und unkomplizierte Bereitstellung der Mittel dringend vonnöten", so Schneider und Klein abschließend.
Az.: IV