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StGB NRW-Mitteilung 648/1998 vom 20.11.1998
Pressemitteilung: Verwaltungsreform voranbringen
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund als Vertretung von 358 kreisangehörigen Kommunen in NRW begrüßt die Absicht der Landesregierung, noch in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen für eine Verwaltungsstrukturreform zu schaffen. "Es ist höchste Zeit, daß das Thema nicht nur angepackt, sondern auch vorangebracht wird", erklärte NWStGB-Präsident Bürgermeister Reinhard Wilmbusse heute in Düsseldorf.
Vorgesehen sind eine umfassende Aufgabenkritik und Überprüfung von Vorschriften, ob diese noch benötigt werden. Außerdem soll durch klare Zuordnung von Verantwortungsbereichen die kommunale Ebene gestärkt werden. "All dies entspricht den Forderungen des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes", kommentierte Wilmbusse die Tendenz in dem Eckpunktepapier "Verwaltungsmodernisierung" des Landes-Innen- und Justizministeriums.
Der NWStGB erwartet, daß neben einer kritischen Überprüfung von Standards bei jeder Aufgabe hinterfragt wird, von welcher Vewaltungsebene (Kommune, Kreis, Landschaftsverband, Bezirksregierung, Land) sie am effizientesten erledigt werden kann. Wenn über Verlagerung von Aufgaben entschieden wird, soll als oberste Maxime gelten, daß Trägerschaft, Entscheidungsbefugnis in Sachfragen und Finanzhoheit in einer Hand zusammengeführt werden. Wenn Aufgaben an die Kommunen delegiert werden, dürfe dies nur zusammen mit den nötigen Finanzmitteln geschehen, mahnte Wilmbusse.
Nach Ansicht des NWStGB muß die Vewaltungsreform einen Schwerpunkt in der Jugend- und Sozialhilfe haben. Eine solche Reform wird teilweise durch Bundesrecht verhindert. Der NW Städte- und Gemeindebund bittet die Landesregierung, im Bundesrat erneut eine Initiative zugunsten eines "Zuständigkeitslockerungsgesetzes" zu starten. Nur dann werde es möglich, daß auch kreisangehörige Städte und Gemeinden Sozialhilfe und Jugendhilfe vollständig in eigener Verwantwortung betreiben können.
Bei der anstehenden Reform der Mittelebene (Bezirksregierungen, Landschaftsverbände) erwartet der NWStGB, daß die kommunalen Spitzenverbände - ebenso wie bereits Vertreter von Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft - in die politische Diskussion einbezogen werden.
Az.: G/2