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StGB NRW-Mitteilung 156/2000 vom 20.03.2000
Pressemitteilung: Verwaltungsstrukturreform zu Ende bringen
Landesregierung darf sich nicht durch Widerstände von dem Jahrhundertprojekt abhalten lassen
Das Erste Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung hat einige Verbesserungen für die Städte und Gemeinden in NRW gebracht. "Aber dies kann nicht das Ende der Verwaltungsstrukturreform in Nordhrein-Westfalen sein. Wir brauchen eine in sich schlüssige und durchgreifende Reform", betonte der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, Albert Leifert MdL, heute vor mehr als 1200 Delegierten auf der Mitgliederversammlung des Verbandes in Münster.
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hat die Bemühungen der Landesregierung um eine umfassende und tiefgreifende Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen stets unterstützt. In dem Ziel, die Selbstverwaltung zu stärken, klare Zuständigkeiten zu schaffen sowie den Behördenaufbau zu straffen, bestand politische Übereinstimmung.
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund begrüßt die vorgesehene Eingliederung der Landesoberbehörden und der unteren staatlichen Behörden in die neue staatliche Mittelinstanz. "Diese Straffung des Behördenaufbaus geht längst nicht weit genug", machte Leifert deutlich. In einem weiteren Schritt sei insbesondere die Auflösung der staatlichen Umweltämter vorzusehen. Solche Sonderbehörden im Umweltschutz widersprächen der von der Landesregierung propagierten Verwaltungsvereinfachung.
Ebenso stehen sie der an anderer Stelle von der Landesregierung geforderten Bündelung von Verwaltungsverfahren entgegen. Dadurch werden insbesondere Genehmigungsverfahren komplizierter und langwieriger. Nordrhein-Westfalen hat dadurch gegenüber anderen Bundesländern, die spezielle Umweltbehörden durch Integration in die allgemeinen Verwaltungsbehörden abgeschafft haben, einen gewichtigen Standortnachteil - bei der Erhaltung von Arbeitsplätzen und bei der Ansiedlung von Betrieben. Die Aufgaben der staatlichen Umweltämter seien daher in die Verwaltungen der Kreise, kreisfreien Städte und Bezirksregierungen zu integrieren, so Leifert.
Mit großer Befriedigung nimmt der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund zur Kenntnis, daß die Landesregierung seinem Vorschlag gefolgt ist, im Sozialbereich Aufgaben- und Finanzverantwortung zusammenzuführen. Ausdrücklich setzt sich der Verband für eine direkte Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Sozialhilfe im Verhältnis 50:50 gegenüber den Kreisen zur Entlastung der Kreisumlage ein. Auch die Verlagerung der stationären und teilstationären Hilfe zur Pflege von den Landschaftsverbänden auf die örtliche kommunale Ebene entspricht einer langjährigen Forderung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes.
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund begrüßt ferner die Absicht der Landesregierung, die Straßenbauverwaltung nur dann zu verstaatlichen, wenn über die Frage der finanziellen Entschädigung mit den Kommunen Einigkeit erzielt ist, und hofft, daß die Mehrheit im Landtag dieser Absicht folgt. Der Städte- und Gemeindebund bleibt bei seiner Auffassung, daß die Verstaatlichung des Straßenbaus unter keinen Umständen zu einer Kürzung der Finanzzuweisungen an Städte, Gemeinden und Kreise führen darf.
Für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund ist die Ausweitung der Aufgabenbereiche der Regionalräte bei den staatlichen Regionaldirektionen, die vorgesehene Aufstockung der Mitgliederzahl und die damit verbundene stärkere Repräsentanz der Gemeinden, kreisfreien Städte und Kreise ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die gewachsene politische Bedeutung der Regionalräte erfordert eine starke demokratische Legitimation seiner Mitglieder. "Daher sollte nur in den Regionalrat, wer bereits gewähltes Rats- oder Kreistagsmitglied ist", forderte Leifert.
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund erwartet von dem zu wählenden Landtag und der Landesregierung, daß sie die Verwaltungsreform mit einem stimmigen Konzept zu Ende führt. Hierzu gehört neben der Abschaffung der staatlichen Umweltämter die Absenkung der Schwellenwerte für Große Kreisangehörige Städte von 60.000 auf 50.000 Einwohner und für Mittlere Kreisangehörige Städte von 25.000 auf 20.000 Einwohner. "20 Jahre nach der Funktionalreform verfügen die Städte und Gemeinden über eine ausreichende Verwaltungs- und Finanzkraft und über hervorragend ausgebildetes Personal, das die Übernahme neuer Aufgaben ohne Qualitätseinbußen ermöglicht", erläuterte der NWStGB-Präsident.
Ferner bedarf nach Ansicht des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes die derzeitige Gemeindeprüfung einer Verbesserung. Die bisher an Rechtmäßigkeitsgesichtspunkten orientierte Gemeindeprüfung genügt nicht mehr den neuzeitigen Erfordernissen einer wirksamen Haushaltskontrolle. Städte und Gemeinden benötigen eine an Wirtschaftskriterien orientierte beratende Unterstützung. Die heute bei den Kreisen und Bezirksregierungen angesiedelten Gemeindeprüfungsämter können dies nicht leisten. Daher sollte nach Auffassung des NWStGB die in Bayern und Baden-Württemberg seit Jahrzehnten bewährte landeseinheitliche Gemeindeprüfung in Form einer Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts auch in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden.
Az.: G/2