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StGB NRW-Mitteilung 746/2006 vom 08.11.2006
Pressemitteilung: Vewaltungsstrukturreform mit Blick für die Kosten
Die von der NRW-Landesregierung in Angriff genommene Verwaltungsstrukturreform kann dazu beitragen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich der Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf im NRW-Landtag. Die Städte und Gemeinden stehen voll hinter diesem Jahrhundertprojekt und werden ihren Teil zum Gelingen beitragen, bestätigte Schneider.
Bevor jedoch Verwaltungsaufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen würden, sei zu prüfen, ob diese im heutigen Umfang überhaupt noch nötig seien. Hier geht Qualität vor Schnelligkeit, machte Schneider deutlich. Eine Verlagerung komme im zweiten Schritt nur dann in Betracht, wenn die Aufgabe von den Kommunen besser und kostengünstiger erledigt werden könne: Oberster Grundsatz ist die Einhaltung des strikten Konnexitätsprinzips.
Keinesfalls dürfe das Land bei der Kostenerstattung für übertragene Aufgaben bereits vorweg eine Effizienzrendite einbehalten - in der Hoffnung, die Kommunen kämen aufgrund eigener Rationalisierungsbemühungen sowieso mit weniger Geld aus. Umgekehrt gibt es Sinn: Wo das Land durch Kommunalisierung von Aufgaben massiv Geld spart, haben die Städte und Gemeinden Anspruch auf einen Teil dieser Einsparungen, legte Schneider dar.
Zwischen Bürgernähe und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung müsse künftig ein Ausgleich gefunden werden. Besonders hoch spezialisierte Prozesse mit geringen Fallzahlen eigneten sich nicht für die Verlagerung auf eine Vielzahl kommunaler Ämter. Auch die Kreise müssten als Umlageverbände ihre eigene Leistungsfähigkeit und die Konnexität im Auge behalten. Eine große Bereitschaft, jede staatliche Aufgabe zu übernehmen, könne leicht zum finanziellen Nachteil der Kommunen ausschlagen, warnte Schneider.
Az.: I