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StGB NRW-Mitteilung 128/2019 vom 20.03.2019
Pressemitteilung: Integration vor Ort möglich machen
Für die Städte und Gemeinden in NRW sind die finanziellen Lasten bei der Aufnahme und Versorgung von Asylsuchenden nicht mehr tragbar. "Eine Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ist überfällig", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Soest vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes. Das Land müsse den Kommunen endlich die vollen Kosten erstatten: rund 12.900 statt wie bisher 10.400 Euro pro Flüchtling und Jahr.
"Die 2018 veröffentlichte Ist-Kosten-Erhebung hat eindrucksvoll belegt, in welchem Ausmaß Städte und Gemeinden bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten in Vorleistung treten", sagte Schneider. Schon seit einem halben Jahr sei klar, dass das Land den Kommunen zu wenig erstatte. Dennoch liege bis heute kein Gesetzentwurf zur Reform des FlüAG vor. "Hier muss das Land dringend liefern und die Pauschalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 anpassen."
"Die Kosten wachsen den Kommunen über den Kopf", warnte Schneider. Sorgen bereite den Kämmerern vor allem die wachsende Zahl Geduldeter ohne Bleiberecht. Deren Aufenthalt finanziere das Land nur für die ersten drei Monate nach rechtskräftigem Ablehnungsbescheid. "An der tatsächlichen Situation in den Kommunen geht das weit vorbei, denn diese Menschen bleiben faktisch deutlich länger im Land, oft sogar für mehrere Jahre", betonte Schneider. Allein für das laufende Jahr müssten Kommunen in NRW für Geduldete rund 700 Mio. Euro aufbringen.
Nicht nur das Land, auch der Bund sei gefordert. Sollte Bundesfinanzminister Olaf Scholz seine Kürzungspläne bei den Zuwendungen für Flüchtlingsbetreuung und -integration umsetzen, würden in den Städten und Gemeinden buchstäblich die Lichter ausgehen. Nach dem Plan von Scholz könnte der Bund seine Unterstützung von derzeit 4,7 Mrd. Euro auf 1,3 Mrd. Euro pro Jahr zusammenstreichen. "Damit wäre Integration schlechterdings nicht mehr möglich", warnte Schneider. Kommunen wären gezwungen, einen Großteil ihrer Integrationsaktivitäten zurückzufahren. Auch sei nicht damit zu rechnen, dass das Land die Finanzierungslücke ausgleicht. "Die 'Reparaturkosten' durch nicht stattfindende Integration wären erheblich höher als die derzeitigen Aufwendungen", machte Schneider deutlich. Wollten die Kommunen das jetzige Niveau bei der Integration hingegen beibehalten, müssten sie unweigerlich die Grundsteuer erhöhen.
Zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwand verursache Städten und Gemeinden zudem die Rückführung ausreisepflichtiger Asylbewerber. Zwar habe das Land bereits die richtigen Schlüsse gezogen und den Kommunen zugesagt, Rückführungen auf Landesebene im Rahmen eines Drei-Stufen-Plans zu organisieren. Doch hinke die Umsetzung den Zielen hinterher.
"Noch immer werden den Städten und Gemeinden in NRW Menschen ohne Bleibeperspektive zugewiesen", stellte Schneider fest. Derartige Versäumnisse dürften Kommunen nicht zusätzlich belasten. "Wer Integration erfolgreich gestalten will, muss Kommunen ermöglichen, sich gezielt um die Menschen zu kümmern, die bei uns bleiben werden. Entscheidende Voraussetzung dafür ist eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung", so Schneider abschließend.
Az.: 16.0.10