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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 104/2013 vom 18.12.2012
Pressemitteilung: Vorsicht beim Fracking zur Gasgewinnung
Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) fordert, dass bei der Ausbeutung unkonventioneller Gasvorkommen, dem so genannten Fracking, die Risiken im Vorfeld sorgfältig und umfassend aufgeklärt werden. Daher begrüßt der kommunale Spitzenverband, dass die NRW- Landesregierung auf der Grundlage eines Risiko-Gutachtens vom September 2012 zurzeit keine Genehmigungen zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen durch Fracking erteilt.
"Viele Städte und Gemeinden sowie deren Bürgerinnen und Bürger sind in großer Sorge über die Umweltauswirkungen des so genannten Frackings", erklärte StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Oer-Erkenschwick vor der Verbands-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster. "Es ist unverzichtbar, die kommunale Wasserversorgung zu schützen und Wasserschutzgebiete oder Heilquellenschutzgebiete vor Schäden durch Fracking zu bewahren", so Schneider. Denn Trinkwasser sei bekanntermaßen das wichtigste Lebensmittel.
Ebenso dürfe die bauliche und landwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken durch Gasgewinnung per Fracking nicht eingeschränkt werden. "Dies muss auch dann gelten, wenn die Grundstücke außerhalb von Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebieten liegen", machte Schneider deutlich. Denn auch die Nutzung von Grundstücken verdiene umfassenden Schutz. Schließlich hänge in vielen Fällen die Existenz von Menschen davon ab.
Der StGB NRW sieht eine positive Entwicklung darin, dass parallel zum Risiko-Gutachten der NRW-Landesregierung Bundesumweltminister Peter Altmaier ein Gutachten zur Fracking-Technologie vorgelegt hat. Darin werden Änderungen im Bergrecht und im Verwaltungsrecht vorgeschlagen. "Vor jeder Erdgasbohrung mit Fracking-Technologie muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden", legte Schneider dar.
Ziel müsse es sein, die betroffenen Städte und Gemeinden sowie ihre Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zu informieren und in die Planung einzubeziehen. Dazu gehöre eine sorgfältige Prüfung, die zum Ergebnis haben müsse, dass Umweltschäden auszuschließen sind. "Hierzu ist auch eine Änderung des Bundesberggesetzes notwendig, um einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen", erläuterte Schneider. Dass die NRW-Landesregierung im Bundesrat erneut einen Vorstoß unternehme, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben zu ändern, sei sinnvoll und notwendig.
Az.: II