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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 489/2011 vom 20.10.2011
Pressemitteilung: Weder europakonform noch praxistauglich
Der Städte- und Gemeindebund NRW erkennt die gesellschaftspolitischen Ziele, die im Entwurf des Tariftreue- und Vergabegesetzes enthalten sind, wie faire Löhne und gerechte Arbeitsmarktbedingungen in arbeitsmarktpolitischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht an. Jedoch bestehen immer noch erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs - und zwar gerade im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben. „Bedauerlicherweise ist das Land NRW auf diese berechtigten Sorgen der Kommunen, die dieses Gesetz später umsetzen und daher auch das Prozessrisiko tragen müssen, bisher nicht eingegangen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich einer Expertenanhörung im NRW-Landtag. Hier erwarteten die Kommunen vonseiten des Landes eine rechtssichere Regelung.
Zudem bestünden Zweifel, ob das öffentliche Vergaberecht das richtige Instrument sei, um grundlegende sozial- und umweltpolitische - und damit gesamtgesellschaftliche - Probleme zu lösen. Große Sorge bereite die in dem Gesetz angelegte Zunahme des Verwaltungsaufwandes bei den öffentlichen Auftraggebern. Hier sind umfassende Prüf- und Kontrollrechte für die Kommunen in ihrer Funktion als Vertragspartner, aber auch für eine neue staatliche Prüfbehörde vorgesehen. Schließlich müssten Städte und Gemeinden als potenzielle Vertragspartner bei Zweifeln an der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns unter gewissen Umständen den Zoll - Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit - benachrichtigen. „Unsere Sorge ist, dass angesichts des Aufwandes, der Prüf- und Kontrollrechte sowie drohender Vertragsstrafen selbst seriöse Auftragnehmer ihr Interesse an einer Tätigkeit für Kommunen verlieren und sich der Wettbewerb so zulasten der Kommunen verzerrt“, machte Schneider deutlich.
Schließlich müssten Kommunen befürchten, dass dieses Gesetz das ohnehin Streit auslösende Vergaberecht noch komplizierter mache. Ob dabei eine Art „TÜV-Siegel“, das die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen nachweisen soll, das Vergabeverfahren entlaste, sei kritisch zu hinterfragen. „Vergaberechtliche Erfahrungen zeigen, dass solche Siegel nur sehr schleppend von den Unternehmen akzeptiert werden“, betonte Schneider. „Auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs sehen wir mit Sorge auf künftige kommunale Vergaben“, so Schneider abschließend.
Az.: II